Rosenheim
Polizei entdeckt bei Zwangsräumung eingesperrte, verwahrloste Frau
19. April 2016, 16:02 Uhr aktualisiert am 19. April 2016, 16:02 Uhr
Es muss ein schrecklicher Anblick für die Polizisten gewesen sein: Bei einer Zwangsräumung gelangen sie in eine völlig vermüllte Wohnung. Doch die Beamten machen eine noch tragischere Entdeckung.
Erschreckende Entdeckung bei einer Zwangsräumung: Polizisten haben in einer heruntergekommenen Wohnung in Rosenheim eine verwahrloste junge Frau gefunden, die dort möglicherweise über Jahre hinweg eingesperrt war. Dabei handele es sich nach ersten Erkenntnissen um die geistig behinderte 26 Jahre alte Tochter der Wohnungsinhaberin, sagte ein Sprecher der Polizei.
Die Wohnungsbesitzerin habe sich am Dienstagmorgen im Treppenhaus aus dem zweiten Stock in die Tiefe gestürzt, als der Gerichtsvollzieher bei ihr klingelte. Rettungskräfte brachten die 54-Jährige mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus.
"Es ist ein recht tragischer Fall", sagte der Polizeisprecher. Die Beamten seien eingeschaltet worden und hätten eine "völlig verwahrloste, heruntergekommene Wohnung" vorgefunden. Die Tür zu einem Zimmer in der Wohnung sei abgeschlossen gewesen, so dass die Beamten sie eintreten mussten. Dahinter entdeckten sie die "ebenso völlig verwahrloste" 26-Jährige, wie der Sprecher sagte.
Mit der jungen Frau könne man nicht sprechen. Sie sei in eine psychiatrische Fachklinik gebracht worden. Auch ihre Mutter sei derzeit nicht ansprechbar. Bei den Behörden waren nach Angaben des Sprechers nur die beiden Frauen als Bewohner der Wohnung gemeldet.
Wie lange die 26-Jährige in der Wohnung festgehalten wurde und ob sie ständig in ein und demselben Raum eingesperrt war, konnten zunächst weder Staatsanwaltschaft und Polizei einschätzen. "Möglicherweise mehrere Jahre", sagte ein Polizeisprecher. Das müsse aber noch genauso geklärt werden wie die Frage, ob sich die 26-Jährige zwischenzeitlich frei in der Wohnung habe bewegen können.
Die Ermittler wollen nun unter anderem Nachbarn zu der Familie und den Lebensumständen befragen. Wann und ob die Frauen befragt werden können, stand zunächst ebenso wenig fest.