Bürgerbegehren
Rechtspopulisten ziehen gegen Islamzentrum vor Gericht
10. November 2015, 20:35 Uhr aktualisiert am 10. November 2015, 20:35 Uhr
Verfassungwidriges Treiben oder legale Bestrebung? Rechtspopulisten wollen ein Bürgerbegehren gegen ein in München geplantes Islamzentrum starten.
Der Münchner Stadtrat hatte das Vorhaben der als islamfeindlich eingestuften Partei "Die Freiheit" im Oktober 2014 als rechtswidrig abgelehnt. Nun wollen die Anhänger die Zulassung des Bürgerbegehrens vor Gericht durchsetzen. Im vergangenen März hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der Rechtspopulisten abgelehnt. Die Kläger wollten die Stadt daran hindern, die Pläne für das Islamzentrum weiter umzusetzen.
Die 7. Kammer des Gerichts befand aber nach einer vorläufigen Prüfung, dass die Zurückweisung des Bürgerbegehrens zu Recht erfolgt sei. Durch unzutreffende Behauptungen werde beim unterzeichnenden Bürger ein falscher Eindruck erweckt, hatte das Verwaltungsgericht damals erklärt. So werde etwa durch eine unvollständige Darstellung die Fehlvorstellung erzeugt, die an den Planungen beteiligte "Islamische Gemeinde Penzberg" verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das etwa 20 bis 30 Millionen Euro teure "Zentrum für Islam in Europa - München" (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Es soll mit Hilfe der Vereinigten Arabischen Emirate finanziert werden.