Viele offene Fragen
Rekord-Rückruf bei VW sorgt für Anfrage-Welle beim ADAC
24. Oktober 2015, 10:19 Uhr aktualisiert am 24. Oktober 2015, 10:19 Uhr
Viele VW-Diesel-Besitzer sind verunsichert: Worauf müssen sie sich bei dem Rückruf wegen des Abgas-Skandals einstellen? Welche technischen und rechtlichen Punkte sind zu beachten? Vor allem beim ADAC suchen derzeit viele VW-Kunden Rat.
Der millionenfache Rückruf wegen des Abgas-Skandals bei VW sorgt beim ADAC für eine Welle von Anfragen. Alleine in diesem Monat dürften sich mehrere tausend VW-Kunden mit technischen und rechtlichen Fragen an den Automobilclub wenden, sagte ADAC-Rechtsexperte Klaus Heimgärtner der Deutschen Presse-Agentur in München. Den Haltern betroffener Fahrzeuge riet Heimgärtner, dem anstehenden Ruf in die Werkstätten zu folgen. Sie müssten sich darüber klar sein, dass ihre Autos nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. "Dafür steht man als Eigentümer zunächst einmal gerade", sagte Heimgärtner.
Zuvor hatten US-amerikanische Volkswagen-Händler über Kunden berichtet, die eine Umrüstung ihrer Autos grundsätzlich ablehnten. Ihre Hauptsorge dabei sei, wie sich ein Umbau der Wagen auf die PS-Leistung auswirke, hieß es. Beim ADAC hält man es nach den Worten von Heimgärtner derzeit für vorstellbar, dass es durch die Maßnahmen zu gewissen Leistungsdellen und möglicherweise auch zu einem etwas erhöhten Kraftstoffverbrauch kommen könnte. Dem Hersteller empfahl Heimgärtner daher, die betroffenen Kunden vor der Umrüstung über erwartbare Veränderungen möglichst genau zu informieren.
Wer sich in Deutschland gegen die Umrüstung sträubt, muss damit rechnen, dass die Betriebserlaubnis für das betroffene Fahrzeug erlischt, wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bereits deutlich gemacht hatte. In solchen Fällen würde das KBA zunächst nachhaken und letztlich die jeweiligen Zulassungsbehörden auffordern, den Betrieb solcher Autos zu untersagen, wie ein KBA-Sprecher sagte.
Da zugleich aber die Dauer der Umrüstung und weitere Details noch nicht absehbar sind, empfahl Heimgärtner, sich vorsorglich rechtlich abzusichern: Konkret sollten betroffene Autokäufer, die ihr Fahrzeug erst kürzlich erworben und damit noch sogenannte Käuferrechte haben, mit ihren Autohändlern vereinbaren, dass diese mit Blick auf Mängel im Zusammenhang mit den Software-Manipulationen später keine Verjährung geltend machen. Denn nur wenn noch keine Verjährung eingetreten ist, ließen sich im Falle eines Falles Käuferrechte wie Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen, sagte Heimgärtner.
Auch beim KBA informieren sich nach Angaben des Behördensprechers derzeit VW-Kunden über die anstehenden Maßnahmen. Mit einem größeren Widerstand gegen den Rückruf in Deutschland rechne man aber nicht, sagte der Sprecher. Schließlich würden die Autos damit in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.