Haftbefehl
Reststrafe von über 800 Tagen wegen Vergewaltigung
29. Januar 2016, 16:37 Uhr aktualisiert am 29. Januar 2016, 16:37 Uhr
Bundespolizei bringt Afghanen hinter Gitter.
Bundespolizisten kontrollierten am Grenzübergang Simbach am Inn einen Afghanen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten auf eine Ausschreibung zur Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe von 816 Tagen wegen Vergewaltigung. Das Urteil über die 8 Jahre Haft wurde im Mai 2000 ausgesprochen. Nachdem der Mann einen Teil seiner Strafe abgesessen hatte, wurde er 2006 in sein Heimatland ausgewiesen und eine Wiedereinreisesperre verhängt. Deshalb lieferten ihn die Bundespolizisten am nächsten Tag nach Vorführung beim Amtsgericht Passau in die Justizvollzugsanstalt Passau ein.
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