Klimaschutz

Stillgelegt fürs Klima: Ab 2016 gehen Braunkohle-Kraftwerke vom Netz


Bis zum Jahr 2020 soll der Ausstoß von Kohlendioxid gemindert werden. Um das zu schaffen, werden auch Braunkohlekraftwerke abgeschaltet.

Bis zum Jahr 2020 soll der Ausstoß von Kohlendioxid gemindert werden. Um das zu schaffen, werden auch Braunkohlekraftwerke abgeschaltet.

Bis zum Jahr 2020 soll der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid in Deutschland um 40 Prozent gegenüber 1990 gemindert werden. Um das zu schaffen, werden auch Braunkohlekraftwerke abgeschaltet. Das kostet. Die Belastung von Stromkunden hält sich aber in Grenzen.

Die Braunkohle-Konzerne RWE, Vattenfall und Mibrag werden vom Jahr 2016 an schrittweise mehrere Kraftwerksblöcke vom Netz nehmen und nach einer Übergangszeit als Sicherheitsreserve endgültig stilllegen. Darauf haben sich die drei Konzerne mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verständigt. Mit der Stilllegung der Kraftwerke mit einer Gesamtleitung von 2,7 Gigawatt sollen die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2020 erreicht und der Ausstoß von Kohlendioxid weiter reduziert werden.

Die Konzerne erhalten für die Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung eine Vergütung. Dafür fallen über sieben Jahre Gesamtkosten von im Schnitt jährlich 230 Millionen Euro an. Das bedeutet nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ein Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Stromkunden dürften damit kaum merkbar stärker belastet werden.

Auf die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerken hatten sich die Parteichefs von CDU, CSU und SPD bereits am 1. Juli verständigt. Sie ist Teil eines Energie- und Klimapakets, um den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Auf die zunächst von Gabriel vorgeschlagene Strafabgabe für alte Kohle-Meiler wurde nach Widerstand von Kohlelobby, Gewerkschaften und Ländern verzichtet.

Stattdessen werden nun vom 1. Oktober 2016 an die ersten Blöcke vom Netz genommen, der letzte Block vom 1. Oktober 2019 an. Sie werden für jeweils vier Jahre als letzte Absicherung der Stromversorgung genutzt und danach endgültig stillgelegt. Die Kraftwerke in vorübergehender Sicherheitsbereitschaft dienen zusätzlich als Absicherung der Stromversorgung - neben einer Kapazitätsreserve für Engpässe. Die stillzulegenden 2,7 Gigawatt entsprechen 13 Prozent der installierten Braunkohleleistung.

Davon wird eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2020 erwartet. Die Entwicklung des CO2-Ausstoßes soll im Jahr 2018 überprüft werden. Sollte sich dann abzeichnen, dass die angestrebte Minderung nicht erreicht werden, sollen die Konzerne zusätzliche Schritte vorschlagen.

"Die Maßnahme ist wichtig, um unsere Klimaziele zu erreichen", erklärte Gabriel. Zugleich werde sichergestellt, dass es in den betroffenen Regionen nicht zu Strukturbrüchen komme. "Damit ist sie für Beschäftigte und Unternehmen eine gute und tragbare Lösung." Der entsprechende Gesetzentwurf zur Umsetzung soll im November im Kabinett beschlossen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Maßnahmen von der EU-Kommission beihilferechtlich gebilligt wird.

Die Vergütung erfolgt nach einer im Gesetzentwurf festgelegten Preisformel. Diese gilt für alle betroffenen Unternehmen. Grundsätzlich werden entgangene Strommarkterlöse in den jeweils vier Bereitschaftsjahren vergütet. Die verbleibenden CO2-Minderungsbeiträge liefern nach der Einigung der Koalition vom 1. Juli die Kraft-Wärme-Kopplung sowie mehr Energieeffizienz.