Umfrage der Woche
Straffreiheit für Cannabis-Besitz - was halten Sie davon?
24. August 2021, 11:26 Uhr aktualisiert am 24. August 2021, 16:30 Uhr
Immer wieder wird in Deutschland über lockerere Regeln im Umgang mit Cannabis diskutiert. Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat sich nun dafür ausgesprochen, wenigstens den Besitz kleiner Mengen nicht mehr zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. Was halten Sie von dem Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten? Stimmen Sie ab!
"Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte die CSU-Politikerin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" am Montag. "Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten."
In der Praxis wird in den meisten Bundesländern schon jetzt beim Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten sogar höhere Obergrenzen. Rechtlich handelt es sich aber um eine Straftat. Grundlage ist das Betäubungsmittelgesetz. Dort sind die Substanzen aufgeführt, die außer mit speziellen Genehmigungen nicht angebaut, hergestellt, in Verkehr gebracht oder besessen werden dürfen. Cannabis gehört dazu. Bis zu fünf Jahre Haft können theoretisch drohen.
Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss bei Cannabis zu suchen. Es sei nicht so gefährlich wie Kokain oder Heroin. "Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss", betonte sie.
Wie bewerten Sie den Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten? Machen Sie jetzt bei unserer Umfrage mit!