Expertenrat
Tipps für den Umgang mit Unwetterschäden am Fahrzeug
5. Juni 2016, 14:03 Uhr aktualisiert am 5. Juni 2016, 14:03 Uhr
Nach den schweren Unwettern und verheerenden Überschwemmungen stellt sich nun vielen Autobesitzern die Frage, wer den Schaden am Fahrzeug zahlt.
Hat man keine Kfz-Teilkaskoversicherung, bleibt man laut ADAC auf dem Schaden sitzen. Unerlässlich ist eine Teilkasko bei Sturmschäden durch herabfallende Äste, Dachziegel und bei Hochwasserschäden. Allerdings, so warnt der Automobilclub, sind nicht alle Schadensereignisse durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Wenn das Fahrzeug in einer volllaufenden Tiefgarage beschädigt wird oder die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden kann, bezahlt die Teilkasko.
Wer aber einen Schaden am Fahrzeug hat, weil er durch eine offensichtlich überschwemmte Straße gefahren ist, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Bei Haftungsfragen gilt die Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung. Kommt das Auto zum Wasser, muss man selbst für den Schaden aufkommen.
Ist das Auto nach einer Überschwemmung noch zu retten?
Ein Flutschaden am Pkw ist in vielen Fällen zugleich ein wirtschaftlicher Totalschaden. Hat das Auto bis über die Sitze im Wasser gestanden, ist eine Trockenlegung des Wagens meist wirtschaftlicher Unsinn. Ist das Wasser lediglich über die Türschwelle bis in den Innenraum gelaufen, ist der Schaden schwer abschätzbar. In diesem Fall empfiehlt der ADAC, die Versicherung zu informieren und anschließend eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Um weitere Defekte wie etwa einen Motorschaden zu vermeiden, sollte der Halter den Wagen dorthin transportieren lassen.
Bei typischen Sturmschäden wie Beulen am geparkten Auto oder einen kaputten Frontbereich nach einer Kollision mit einem unmittelbar vor das Auto gestürzten Baum, kommt ebenfalls die Teilkasko zum Tragen. Allerdings erst ab Windstärke acht. Erst dann sprechen Versicherungen von einem Sturm. Wer gegen einen Ast fährt, der schon längere Zeit auf der Straße lag, braucht eine Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung greift hier nicht.
Unwetterschäden umgehend der Versicherung melden
Unwetterschäden sollten Autofahrer generell sofort der Teilkaskoversicherung melden. Diese ist auch dann die richtige Adresse, wenn der betroffene Autofahrer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, denn bei der Teilkaskoversicherung findet keine Rückstufung statt. Zudem ist die Selbstbeteiligung dort oftmals geringer.
Keinesfalls sollte man einen Gutachter ohne Absprache mit der Versicherung bestellen oder den Schaden reparieren lassen, warnt der ADAC. Da der Versicherer ein so genanntes Weisungsrecht hat besteht die Gefahr, dass man die Reparaturkosten selbst zahlen muss.
Weitere Infos erhalten betroffene ADAC Mitglieder telefonisch unter 01805 10 11 12 sowie im Internet unter www.adac.de/suedbayern; hier finden sie auch den Kontakt zu den regionalen Vertragsanwälten, die ebenfalls hilfreich zur Seite stehen.