Patientenverfügung

Vorsorge gibt Sicherheit für den Ernstfall


Wenn die Kräfte schwinden oder ein Unfall aus dem normalen Leben reißt, dann ist es gut, wenn vorgesorgt ist.

Wenn die Kräfte schwinden oder ein Unfall aus dem normalen Leben reißt, dann ist es gut, wenn vorgesorgt ist.

Niemand denkt gerne daran, dass er wahrscheinlich irgendwann in seinem Leben auf fremde Hilfe angewiesen sein wird. Doch die Auseinandersetzung mit dem Thema Patientenverfügung kann Sicherheit geben, dass man für den Ernstfall gerüstet ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge stellt ab sofort ein Online-Portal bereit, über das individuelle Patientenverfügungen einfach und kostengünstig erstellt werden können. "meinepatientenverfügung.de" bietet nicht nur Hilfe bei der Erstellung medizinisch, juristisch und ethisch fundierter Vorsorgedokumente, sondern auch eine sichere Verwahrung mit einem Notfallzugriff rund um die Uhr sowie eine persönliche Notfallkarte. Das neue Portal führt einfach und verständlich durch alle relevanten Fragestellungen und unterstützt gezielt den Nutzer.

Um auch in der letzten Phase des Lebens im Fall einer eingetretenen Einwilligungsunfähigkeit weitestgehend selbstbestimmt Leben und Sterben zu können, empfehlen Experten eine Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. "meinepatientenverfügung.de" unterstützt auf der Grundlage eines interaktiven Online-Interviews mit einem antwortabhängig dynamischen Verlauf bei der Information und Meinungsbildung sowie der Erstellung fundierter und möglichst zweifelsfreier Verfügungen. Im Rahmen dieses Interviews werden systematisch alle relevanten Aspekte hinterfragt.

Die zur Verfügung stehenden Antwortoptionen ermöglichen die Berücksichtigung individueller Wertevorstellungen und Präferenzen. Durch die interaktiven Unterstützungsmöglichkeiten wird der Anwender schrittweise geführt und erhält dabei alle relevanten Hintergrundinformationen sowie praktische Hilfsfunktionen. Auf diese Weise können auch individuelle Festlegungen zu den gewünschten bzw. unerwünschten Behandlungen bis hin zur Organspende getroffen werden.

Integrierte Prüfroutinen gewährleisten dabei möglichst eindeutige und zweifelsfreie Festlegungen. Vorsorgedokumente sollten nicht übereilt verfasst werden. Nutzer des Portals "meinepatientenverfügung.de" können deshalb das Online-Interview auch jederzeit unterbrechen, um sich die notwendige Zeit zur Meinungs- und Willensbildung zu nehmen und sich bei Bedarf mit Angehörigen oder vertrauten Personen zu beraten.

Je nach Wunsch kann die Erstellung der Vorsorgedokumente auch durch speziell geschultes Personal der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge telefonisch begleitet werden. Anwender erhalten dabei keine individuelle Beratung, sondern Hinweise und Erklärungen zum Ablauf des Erstellungsprozesses sowie den verfügbaren Navigations- und Hilfsfunktionen. Auf ausdrücklichen Wunsch unterstützen die Servicemitarbeiter auch mittels moderner Co-Browsing-Technologie (diese wird auch von Online-Banken eingesetzt) bei der Dateneingabe, ohne dabei direkt auf den PC des Nutzers zugreifen zu können.

Das Vorsorge-Komplett-Paket "meinepatientenverfügung.de" bietet über die Erstellung der Patientenverfügung hinaus auch die Möglichkeit zur Erstellung von Vorsorgevollmachten für gesundheitliche Angelegenheiten und Betreuungsverfügungen. In der Kombination gewährleisten diese Vorsorgedokumente nicht nur eine eindeutige und zweifelsfreie Regelung des Patientenwillens, sondern auch eine optimale Durchsetzung im Ernstfall.

Nach wie vor gehen fälschlicherweise viele Menschen davon aus, dass im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit automatisch die nächsten Angehörigen bevollmächtigt sind oder in besonders schwierigen Fragen wie z.B. bei freiheitsentziehenden Maßnahmen vom zuständigen Betreuungsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden. Gerne wird verdrängt, dass der Ernstfall auch, beispielsweise durch einen Unfall, völlig unvermittelt eintreten kann. In solchen Situationen ist es wichtig, dass der erklärte Patientenwille möglichst zeitnah bekannt wird und eingesehen werden kann.

Mit einem optional nutzbaren Archivservice bietet "meinepatientenverfügung.de" die sichere Verwahrung einer Archivausfertigung sowie einen rund um die Uhr verfügbaren Service für den Notfallzugriff. In Verbindung mit einer persönlichen Notfallkarte und einem darauf befindlichen individuellen Zugriffscode können behandelnde Ärzte sehr schnell den erklärten Patientenwillen anwenden und Kontakt mit bevollmächtigten Vertrauenspersonen aufnehmen. Das Online-Portal steht rund um die Uhr und quasi überall zur Verfügung, daher eignet sich das Serviceangebot auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Wichtige Fragestellungen können dabei in einer vertrauten Umgebung im Familienkreis oder gemeinsam mit einer vertrauten Person besprochen werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aktualität der Patientenverfügung, schließlich können sich persönliche Wertevorstellungen im Lauf der Zeit durch veränderte Lebensumstände, zwischenzeitlich eingetretene Erkrankungen oder entsprechende Erfahrungen im persönlichen Umfeld verändern. "meinepatientenverfügung.de" bietet deshalb auch einen Erinnerungsservice zur regelmäßigen Überprüfung der Vorsorgedokumente an.

Änderungen können dabei einfach und schnell im persönlichen Online-Kundenkonto vorgenommen werden, auch eine unveränderte Bestätigung der Vorsorgedokumente wird zur Vermeidung von Zweifeln protokolliert. Vorsorge ist ein komplexes und gesellschaftlich brandaktuelles Thema mit einem hohen Betroffenheitsgrad und Handlungsbedarf. Die aktuelle gesundheitspolitische Gesetzgebung zur Neuordnung der Pflege sowie die Förderung der Hospiz- und Palliativversorgung, wie auch die intensive Diskussion zur aktiven Sterbehilfe und einem selbstbestimmten Sterben, verdeutlichen die im Kontext der demografischen Entwicklung weiter zunehmende Bedeutung.

Die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge möchte mit dem Online-Serviceangebot "meinepatientenverfügung.de" einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass möglichst viele Menschen auch in der letzten Phase des Lebens im Fall einer vorliegenden Einwilligungsunfähigkeit weitestgehend selbstbestimmt Leben und Sterben können. Hierbei soll durch die Überwindung der bislang offensichtlich bestehenden "Hürden" nicht nur die Zahl der Patientenverfügungen gesteigert werden, sondern auch die bislang häufig nur stark eingeschränkte Wirksamkeit von Patientenverfügungen durch die Beseitigung bestehender Schwächen deutlich verbessert werden. Zu diesem Zweck wurden bereits erste Kooperationen mit namhaften Unternehmen geschlossen, weitere Kooperationen werden im Lauf dieses Jahres folgen.