Umfrage der Woche
Was halten Sie von der Klarnamenpflicht?
7. Dezember 2021, 14:19 Uhr aktualisiert am 7. Dezember 2021, 15:00 Uhr
Sie ist in den Nutzungsbedingungen vieler sozialer Netzwerke enthalten: Die Klarnamenpflicht. Wer Pseudonyme oder Fantasie-Namen verwendet, kann deswegen gesperrt werden. Nicht alle sind damit einverstanden.
Der Bundesgerichtshof muss sich am 9. Dezember mit den Klagen von zwei Facebook-Nutzern beschäftigen, die gesperrt wurden, weil sie ihre richtigen Namen nicht angeben wollten. Sie argumentieren, dass die Klarnamenpflicht ihrer Auffassung nach gegen das Telemediengesetz verstoße. In einem früheren Verfahren hatte das Oberlandesgericht München die Klagen jedoch abgewiesen und stattdessen Facebook den Rücken gestärkt. Ob es vor dem BGH am Donnerstag schon ein Urteil geben wird, ist unklar.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Lage wollen wir in dieser Woche von Ihnen wissen: Wie bewerten Sie persönlich die Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken wie Facebook? Ist es wichtig, dass Nutzer auch namentlich zu ihren Posts stehen? Oder sollte die Möglichkeit für Pseudonyme gegeben sein? Stimmen Sie ab oder schreiben Sie uns Ihre Meinung in die Kommentare!
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