Der Helfer, der nicht helfen darf
Youtube-Video: Notfallsanitäter kritisiert Arbeitsbedingungen
26. November 2019, 19:13 Uhr aktualisiert am 26. November 2019, 19:13 Uhr
In einem Lied beklagt Notfallsanitäter Felix Haehne, dass er ohne einen Notarzt vor Ort für Patienten nicht viel tun darf. Was dahinter steckt - und wie Bayern reagiert hat.
Hannover/München - Gerade einmal eine Minute und 21 Sekunden dauert der Clip auf der Videoplattform Youtube, der schon mehr als 130.000 Aufrufe hat (Stand: 26. November) und in den Sozialen Medien große Aufmerksamkeit bekommt. Zu sehen ist darin ein Notfallsanitäter, der sich singend als "Felix Peter" vorstellt und mit einer Ukulele auf humorvolle Art ein ernstes Thema verarbeitet: die Arbeitsbedingungen seines Berufsstandes.
Haehne: Notfallsanitäter sind "Krankenwagenbelademeister"
In einem fiktiven Patientengespräch besingt er, dass er leider auf den Notarzt warten muss und ohne diesen noch nicht mal Schmerzmittel verabreichen darf: "Tut mir leid, vor Ihnen steht Felix Peter - nicht Doktor Schmidt - und ich bin nur Notfallsanitäter. Der weiße Engel kommt 'ne halbe Stunde später, und bis dahin unterhalten wir uns nett hier am Bett."
Und er singt weiter: "Ich ruf die 112, schnell den Notarzt herbei, denn was der darf, das darf ich nicht. Würd' Ihnen die Schmerzen ja gern nehmen, da kann ich Sie verstehen, doch dafür lande ich vor Gericht."
Felix Haehne, wie der Sanitäter aus Niedersachsen wirklich heißt, bezeichnet sich selbst im Video ironisch als "Krankenwagenbelademeister" - weil seine Hauptaufgabe sei, die Patienten in den Rettungswagen zu heben. Das Video, das eigentlich nur als Scherz für die Kollegen gedacht war, löst viele positive Reaktionen aus.
Video zum Thema:
Wenn Sanitäter Medikamente geben, machen sie sich strafbar
Doch was steckt hinter der charmant vorgetragenen Kritik? Im Bundesrat wurde jüngst ein Gesetzentwurf diskutiert, der vorsieht, dass Notfallsanitäter künftig mit bestimmten Maßnahmen Leben retten dürfen, ohne dass ein Arzt dabei ist. Das dürfen sie bisher nicht: Invasive oder medikamentöse Maßnahmen sind wegen des sogenannten Heilkundevorbehalts oder auch Arztvorbehalts bislang in der Regel ausschließlich Medizinern erlaubt.
In der Praxis ist das oft ein echtes Problem: Denn besonders auf dem Land kann es dauern, bis ein Notarzt vor Ort ist, bestätigt auch das Bayerische Rote Kreuz (BRK). Der Sanitäter muss also warten, sonst macht er sich strafbar. Andererseits ist er bei einem sogenannten Notstand sogar verpflichtetet zu handeln, auch ohne Arzt. So steht es im Notfallsanitätergesetz.
Dieser Widerspruch führt dazu, dass Retter immer überlegen müssen, ob sie nun helfen dürfen oder nicht. Wenn etwas passiert, sind sie nicht abgesichert und müssen mit ihrem Privatvermögen haften.
Auch beim Bayerischen Roten Kreuz kennt man das Problem. "Felix Haehne beschreibt eine Situation sehr gut: Hat ein Patient starke Schmerzen, ein Notarzt steht nicht in zumutbarer Zeit zur Verfügung und Felix entscheidet sich, ihm Schmerzmittel zu verabreichen, dann bewegt er sich im rechtlichen Graubereich", sagt Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk der AZ. Deshalb drängt auch das BRK auf die Umsetzung der Bundesratsinitiative. "Wir fordern Rechtssicherheit", so Stärk.
Bayerische Notfallsanitäter sollen mehr Rechte bekommen
Der Landesverband hat bereits gemeinsam mit den anderen Rettungsdiensten reagiert. In Absprache mit den bayerischen Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) - sie sind für das Qualitätsmanagement zuständig - wurde vereinbart, dass alle bayerischen Notfallsanitäter ab Dezember eigenständig einige wenige ärztliche Maßnahmen durchführen dürfen. Dazu zählen etwa das Geben von Schmerzmitteln oder von Glucose bei unterzuckerten Diabetikern und das Legen von Zugängen.
Da die beim Innenministerium angesiedelten ÄLRD diese sogenannten "standardisierten Prozeduren" vorgeben, tragen sie die Verantwortung. Doch das BRK stellt klar, dass das nur eine Teillösung sein kann. "Mit der Freigabe wird zwar Handlungssicherheit in bestimmten, wenigen Situationen geboten, dennoch bleibt die Rechtssicherheit in Situationen, in denen kein Notarzt zur Verfügung steht, aber einer notwendig ist, kritisch", so Stärk.
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates das Problem nun dem Gesundheitsministerium übergeben, das zunächst einmal mit Sanitätern und Ärzten in Dialog treten will. Vielleicht muss Felix Haehne noch ein wenig lauter singen.
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