Landtag
AfD kündigt Klage gegen Staatshaushalt an
7. April 2022, 12:24 Uhr aktualisiert am 7. April 2022, 12:24 Uhr
Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Staatshaushalts für dieses Jahr hat die Landtags-AfD eine Klage angekündigt. Man halte den Haushaltsplan der Staatsregierung für verfassungswidrig, teilte die Fraktion am Donnerstag mit.
Die AfD sieht unter anderem "unzulässige Eingriffe in das Budgetrecht des Parlaments": Die Staatsregierung habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, indem sie im Haushaltsausschuss "einseitige und rechtswidrige Empfehlungen zur Ablehnung der AfD-Anträge gab". Details oder konkrete Belege lieferte die Fraktion zunächst nicht. Darüber hinaus wirft die AfD der Staatsregierung vor, die verfassungsmäßig gebotene Schuldenbremse zu missachten.
Im 71,1-Milliarden-Euro-Etat sind sogenannte Kreditermächtigungen von 5,8 Milliarden Euro enthalten - weshalb die Schuldenbremse formal noch einmal außer Kraft gesetzt werden muss. Allerdings wird der vom Landtag im Jahr 2020 gebilligte Kreditrahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie von maximal 20 Milliarden Euro eingehalten. Denn im ersten Jahr war nur ein Teil dieser Summe gebraucht worden - der Rest wurde erst ins Jahr 2021 und dann ins Jahr 2022 "mitgenommen".
AfD-Fraktionschef Ulrich Singer berief sich bei der Klageankündigung auf Stellungnahmen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Dieser hat unter anderem kritisch hinterfragt, ob die Neuverschuldung im geplanten Umfang nötig ist und ob wirklich nur Dinge damit finanziert werden, die mit der Corona-Krise direkt in Zusammenhang stehen.
Singer argumentierte, man habe es "mit einer Zweckentfremdung großen Stils" zu tun: 1,9 Milliarden Euro, die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Politik bewilligt worden seien, sollten nun unter anderem für "grüne Investitionen" missbraucht werden. "Die AfD lehnt diesen verfassungswidrigen Haushalt ab und wird gegen ihn eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof einreichen", kündigte der AfD-Politiker an.
Der Haushalt sollte am Donnerstagnachmittag nach insgesamt dreitägigen Beratungen endgültig im Landtag verabschiedet werden.