Landkreis Regen
Allgemeinverfügung tritt ab Mitternacht in Kraft
9. Oktober 2020, 12:57 Uhr aktualisiert am 9. Oktober 2020, 12:57 Uhr
Samstag, um Mitternacht, tritt die Allgemeinverfügung im Landkreis Regen in Kraft. Im Amtsblatt informiert der Landkreis darüber und die Verfügung beeinhaltet Regelungen für die Zeit bis 16. Oktober.
1. Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Hierzu zählen insbesondere Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen, wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen.
2. Es wird dringend empfohlen, bei Feierlichkeiten in privaten Räumen die Teilnehmerzahl auf maximal 25 Personen zu begrenzen.
3. Schüler weiterführender Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer verpflichtet, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden kann. Für Lehrkräfte besteht die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nur, soweit der Mindestabstand von etwa 1,5 Meter zwischen der Lehrkraft und den Schülern oder einer anderen Person nicht eingehalten wird. Die gesetzlich geregelten Ausnahmen bleiben unberührt.
4. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten werden folgende, über die bestehenden Verpflichtungen hinausgehende Anordnungen getroffen:
- Verpflichtung des Personals zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
- Bildung fester Gruppen
- Einnahme der Mahlzeiten in festen Gruppen
5. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
6. Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom Samstag, 10. Oktober, 0 Uhr in Kraft und gilt bis 16. Oktober, Mitternacht 210