PI Regen
Auto gegen Motorrad
31. August 2019, 15:32 Uhr aktualisiert am 31. August 2019, 15:32 Uhr
Motorradfahrer mit Promille
Am Freitagabend bog im Ortsbereich Bischofsmais ein 18-jähriger Mann mit seinem Pkw von einer Grundstücksausfahrt nach links in die Kreisstraße REG 5 ein. Hierbei kam es zum Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden 23-jährigen Motorradfahrer. Dieser hatte noch versucht, nach rechts auszuweichen, eine Kollision mit dem Pkw aber nicht mehr verhindern können. Er erlitt durch den Sturz mehrere Schürfwunden. Während der Unfallaufnahme konnte bei dem Motorradfahrer deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab eine erhebliche Alkoholisierung, weshalb die Polizeibeamten eine Blutentnahme anordneten, die anschließend in der Arberlandklinik Zwiesel durchgeführt wurde. Der Führerschein des Motorradfahrers wurde sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. An den beiden Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden von insgesamt rund 5.500 Euro.
Betrunken Unfall verursacht
Ein 59-jähriger Opel-Fahrer stieß am Freitag gegen 18.35 Uhr beim Rangieren aus einem Parkplatz am Hinhart mit seinem Fahrzeugheck gegen einen ebenfalls am Parkplatz abgestellten Ford-Mustang. Hierbei entstand am Opel geringer Schaden in Höhe von rund 300 Euro, am Ford ein geschätzter Schaden von etwa 3.000 Euro. Beim Opel-Fahrer konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Alko-Test vor Ort ergab eine erhebliche Alkoholisierung. Der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein des Opel-Fahrers wurden sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Der 59-jährige Mann wurde anschließend zur Blutentnahme in die Arberlandklinik Zwiesel verbracht und danach wieder entlassen. Zeugen zum Unfall werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Regen, Telefon 09921/94080, in Verbindung zu setzen. 003305195.
Kollision kann nur durch Vollbremsung verhindert werden.
Am Freitag gegen 14.45 Uhr fuhr ein 30-Jähriger mit seinem Pkw in Regen die Ruselstraße ortsauswärts und wollte an der B 85 in diese in Fahrtrichtung Viechtach einbiegen. Dazu beschleunigte der Fahrer an der Beschleunigungsspur und scherte nach links ein. Hierbei übersah er jedoch einen Pkw, der auf der bevorrechtigten B 85 in gleicher Richtung unterwegs war und sich vermutlich im "toten Winkel" des 30-Jährigen befunden hatte. Der Fahrer dieses Wagens, ein 40-jähriger Mann aus Plattling, konnte einen Unfall nur verhindern, indem er eine Vollbremsung machte und seinen Pkw nach links auf die Gegenfahrspur zog. Zu einer Berührung der Fahrzeuge kam es nicht. Nach dem Vorfall fuhren die beiden nacheinander noch ein Stück weiter, um schließlich an einer geeigneten Stelle anzuhalten. Bei der nachfolgenden Aussprache glaubte sich der 30-Jährige im Recht, da er für sich das Reißverschlussverfahren beanspruchte. Nachdem zudem die kleine Tochter im Pkw des Plattlingers über Unwohlsein klagte und eine leichte Rötung im Halsbereich, verursacht durch den Gurt bei der Vollbremsung, aufwies, rief der 40-Jährige die Polizei. Bei der Aufnahme des Tatbestands berief sich der 30-Jährige gegenüber der Polizei zunächst wieder auf das Reißverschlussverfahren, gab jedoch im Verlauf des weiteren Gesprächs an, den anderen Pkw einfach übersehen zu haben. Er hat sich nun wegen der leichten Verletzung des Kindes wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung zu verantworten.