3G-Regeln für Regen

Das gilt es zu beachten


Die neuen 3G-Regeln gelten auch für den Landkreis Regen.

Die neuen 3G-Regeln gelten auch für den Landkreis Regen.

Von Redaktion idowa

Seit Montag, 23. August, gelten für alle Landkreise mit einer Inzidenz über 35 und damit auch den Landkreis Regen veränderte Corona-Regelungen. Die bayerische Staatsregierung hat mit den jüngsten Änderungen weitgehend die Beschlüsse der Regierungschefs der Länder übernommen.

Diese gelten bis einschließlich 10.September 2021.

Damit gilt für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Sport- und Kulturveranstaltungen im Innenbereich, bei körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, in der Innengastronomie sowie bei dem Besuch von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen die sogenannte 3G-Regel.

Das bedeutet: Entweder vollständig geimpft, von Corona genesen oder aber getestet.

Auch für Beherbergungsstätten ist eine entsprechende Bestätigung zu erbringen, die bei Ankunft sowie alle weitere 72 Stunden vorgelegt werden muss. Zulässig sind hierbei ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test, ein maximal 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest, der unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wird.

Alternativ kann auch ein Nachweis einer bisherigen Infektion mit SARS-CoV-2 auf Basis einer PCR-Testung erbracht werden, welche mindestens 28 Tage zurückliegt und maximal sechs Monate alt ist.