Wahlkampf im Kötztinger Land

Das Werben um Stimmen


Wahlplakate dürfen in Bad Kötzting nur an den eigens dafür aufgestellten Anschlagtafeln angebracht werden. Im Frühjahr 2021 hat die Stadt eine neue Plakatierungsverordnung erlassen, die auch die Plakatierung für Wahlen regelt. Frühestens acht Wochen vor dem Wahltermin können die zur Wahl zugelassenen Parteien ihre Plakate dort anheften, entfernt werden müssen sie dann innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin. Zehn Anschlagtafeln hat der städtische Bauhof entsprechend der Verordnung aufgestellt, fünf in Bad Kötzting und je eine in Arndorf, Beckendorf, Ramsried, Traidersdorf und Wettzell.

Wahlplakate dürfen in Bad Kötzting nur an den eigens dafür aufgestellten Anschlagtafeln angebracht werden. Im Frühjahr 2021 hat die Stadt eine neue Plakatierungsverordnung erlassen, die auch die Plakatierung für Wahlen regelt. Frühestens acht Wochen vor dem Wahltermin können die zur Wahl zugelassenen Parteien ihre Plakate dort anheften, entfernt werden müssen sie dann innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin. Zehn Anschlagtafeln hat der städtische Bauhof entsprechend der Verordnung aufgestellt, fünf in Bad Kötzting und je eine in Arndorf, Beckendorf, Ramsried, Traidersdorf und Wettzell.

Der Wahlkampf ist in seiner heißen Phase angekommen. Plakate an den Straßen, Flyer in den Briefkästen, Infostände auf Marktplätzen, Wahlversammlungen, Kundgebungen und weitere öffentliche Auftritte von Spitzenkandidaten und Politprominenz sind die Regel. Doch dieser Wahlkampf verläuft anders. Corona gibt den Takt vor. Keiner weiß, wie sich die Inzidenz bis zur Bundestagswahl am 26. September entwickeln wird, erwartet wird eine vierte Welle im Herbst.

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