Körperverletzung mit Todesfolge

Kötztinger muss zehn Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Regensburg verurteilte den 26-Jährigen am Mittwoch zu der Haftstrafe mit Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.


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Im Februar tötete der Angeklagte einen 50-Jährigen.

Für zehn Jahre kommt ein 26-Jähriger aus Bad Kötzting (Kreis Cham) ins Gefängnis. Er hat sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Zu der Überzeugung ist die zweite Strafkammer des Landgerichts Regensburg am Mittwoch gekommen. Damit endet ein Prozess, bei dem zu Beginn ein Mord in der Anklageschrift gestanden war. Das von der Staatsanwaltschaft angenommene Motiv erschien bizarr: Der junge Mann wollte aus Sehnsucht nach Ordnung und Struktur zurück ins Gefängnis. Dahin kommt er jetzt zwar auch, aber eben nicht als verurteilter Mörder.

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