Inzidenz fünf Tage unter 100

Landkreis Regen kann ab Freitag lockern


Im Landkreis Regen treten ab Freitag mehrere Lockerungen in Kraft. Der Landkreis blieb die vergangenen fünf Tage jeweils unter dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100. (Symbolbild)

Im Landkreis Regen treten ab Freitag mehrere Lockerungen in Kraft. Der Landkreis blieb die vergangenen fünf Tage jeweils unter dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Zahlreiche Änderungen treten ab Freitag, 21. Mai, im Landkreis Regen in Kraft. Der Landkreis Regen hat am Mittwoch im Amtsblatt offiziell festgestellt, dass die Corona-Inzidenz in den vergangenen fünf Tagen unter 100 Fälle auf 100.000 Einwohner lag. Damit verbunden sind zahlreiche Erleichterungen für die Bürger.

So fällt die Ausgangssperre weg und auch bei den Kontakten an sich gibt es eine Verbesserung: Es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren hier nicht berücksichtigt werden. Zudem ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig. Unter freiem Himmel dürfen auch Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren trainieren.Außerdem gibt es Erleichterungen im Bereich der Fitnessstudios.

Wer shoppen gehen will, kann dies im Modus "click and meet" ohne Test machen. Auch beim Friseurbesuch oder bei der medizinischen Fußpflege ist kein Test mehr notwendig. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen keine FFP2-Masken mehr tragen, ein Mund-Nasen-Schutz genügt. Überhaupt dürfen alle körpernahen Dienstleistungen, wie Kosmetik- oder Nagelstudios, wieder öffnen. In der Gastronomie dürfen auch Speisen nach 22 Uhr zur Mitnahme verkauft werden.

In den Schulen gibt es Präsenzunterricht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann ist Wechselunterricht. Nachdem aber nur an dem Tag vor den Ferien geöffnet werden könnte, können die Schulen selbst entscheiden, ob sie für einen Tag öffnen oder die Öffnung auf die Zeit nach den Ferien vertagen. Auch die Kindertagesstätten dürfen unter Beachtung der Vorgaben, wie etwa feste Gruppen, wieder öffnen.

In den Musikschulen und bei der außerschulischen Bildung ist auch Präsenz wieder zulässig. Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist aber nur Einzelunterricht erlaubt. Öffnen dürfen auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Staatliche Schlösser, Gärten und Seen nach vorheriger Terminvereinbarung (analog click & meet). Voraussichtlich wird es noch weitere Erleichterungen, wie die Öffnung der Außengastronomie und den Start der Beherbergung geben. Hier warten die Landratsamtsmitarbeiter noch auf die Genehmigung durch das Gesundheitsministerium.