Mordprozess Regen

Urteil der Großen Strafkammer erwartet


Das Sicherungsverfahren gegen einen 22-Jährigen endet.

Das Sicherungsverfahren gegen einen 22-Jährigen endet.

Die Verhandlung zur aufsehenerregende Tötung in einer Regener Obdachlosenunterkunft findet vorraussichtlich am heutigen Montag ihr Ende. Die Große Strafkammer am Landgericht Deggendorf wird ihr Urteil gegen einen 22-Jährigen sprechen, der im Juli vorigen Jahres einen Mitbewohner getötet haben soll. Das Sicherungsverfahren endet damit nach vier Verhandlungstagen.

In ihren Plädoyers vom Freitag gingen sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung von einer Schuldunfähigkeit des Beschuldigten zu Tatzeit aus. Dieser soll in der Nacht vom 18. auf 19. Juli seinen 56 Jahre alten Nachbarn mit mindestens 111 Messerstichen getötet und anschließend geköpft haben. Ein psychiatrischer Gutachter geht von einer paranoiden Schizophrenie aus, die hier eine Rolle gespielt hat.

So wähnte der Beschuldigte Dämonen im Körper seines Kumpan, die er aus ihm herausholen wollte. Aufgrund seiner Erkrankung und der Tatsache, dass der 22-Jährige ohne Behandlung weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeute, beantragten Anwalt und Anklage die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Uneinigkeit herrschte dagegen darin, ob der Beschuldigte wegen Mordes oder Totschlags zu verurteilen sei.

Während der Verhandlung hörte das Gericht 25 Zeugen, um sich ein Bild vom Beschuldigten und Opfer sowie deren Beziehung zu machen. Darunter waren ermittelnde Beamte, Nachbarn, Bekannte und Ärzte.