Schöffengericht

Im Rausch einen Menschen auf Höhe Arnschwang totgefahren

Der Unfallverursacher fährt mit zwei Promille Auto, kommt aber wegen einer Verfehlung des Opfers trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davon.


Der tödliche Unfall auf Höhe Abfahrt Arnschwang erfährt seine juristische Aufarbeitung.

Der tödliche Unfall auf Höhe Abfahrt Arnschwang erfährt seine juristische Aufarbeitung.

Von Redaktion Cham

Wer sturzbetrunken einen Menschen totfährt, steht normalerweise mit mehr als einem Bein im Gefängnis. Ein 55-Jähriger, der im August 2023 auf der B 20 bei Arnschwang mit über zwei Promille einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, bleibt trotzdem auf freien Fuß. Hauptsächlich, weil der Beifahrer im entgegenkommenden Wagen, den er in jener Nacht mit knapp 100 km/h rammte, nicht angeschnallt war. Das Schöffengericht in Cham verurteilte den Maschinenbediener am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

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