Bürgerbegehren

Bund Naturschutz bietet der Stadt Roding eine Fristverlängerung an


Die Naturschutzbehörde des Landratsamtes hat erklärt, bestimmte Flächen nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Deshalb erfordert die geänderte Sachlage noch mehr Zeit.

Die Naturschutzbehörde des Landratsamtes hat erklärt, bestimmte Flächen nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Deshalb erfordert die geänderte Sachlage noch mehr Zeit.

Wenn Bürger- und Ratsbegehren kommen sollten, dann am 1. Juni. Diese Fristverlängerung hat die Bürgerinitiative "Walderhalt statt Flächenfraß" der Stadt angeboten. Und so ist es auch in der Sitzung des Stadtrates am Donnerstagabend beschlossen worden.

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