Mehrzweckstreifen nun Gehweg

Neue Situation am Breitenwiesweg in Waldmünchen


Innerhalb der gekennzeichneten Fläche darf geparkt werden; außerhalb nicht mehr, da es sich hier nun um einen Gehweg handelt.

Innerhalb der gekennzeichneten Fläche darf geparkt werden; außerhalb nicht mehr, da es sich hier nun um einen Gehweg handelt.

Darf man im Breitenwiesweg auf Höhe des neuen Gründerzentrums parken oder nicht? Diese Frage beschäftigt die Waldmünchner schon seit geraumer Zeit. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Auf einem Mehrzweckstreifen darf geparkt werden. Das bestätigten Polizei und auch das städtische Ordnungsamt im Januar auf eine Anfrage unserer Redaktion.

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