Coronavirus im Landkreis Deggendorf
Bernreiter über die Maskenpflicht im Landkreis
22. Oktober 2020, 17:49 Uhr aktualisiert am 22. Oktober 2020, 17:49 Uhr
Aufgrund der stark ansteigenden Inzidenz-Zahlen und den Fällen an Grundschulen in den zurückliegenden Wochen sowie einem aktuellen Fall an einer Grundschule, kann im Landkreis Deggendorf derzeit eine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht nicht in Betracht gezogen werden.
Eine Ausnahmegenehmigung ist nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möglich. Landrat Christian Berneiter bittet darum, dass für die kommende Woche die Maskenpflicht an Grundschulen aktiv umgesetzt wird. Für die Entscheidung nach den Ferien wird der Landkreis die Entwicklungen der nächsten 14 Tage einfließen lassen. Gelingt es nicht, die Tendenz zu stoppen, muss über einen Wechselunterricht entschieden werden. Ziel ist es, den vollen Präsenzunterricht so lange wie möglich, notfalls eben mit Masken im Unterricht, aufrechtzuerhalten.