Plattling

Kindstötung: Erntehelferin erneut vor Gericht


Eine Erntehelferin hat vor 20 Monaten ihr neugeborenes Baby getöt: Am Mittwoch musste sich die Frau erneut vor Gericht verantworten.

Eine Erntehelferin hat vor 20 Monaten ihr neugeborenes Baby getöt: Am Mittwoch musste sich die Frau erneut vor Gericht verantworten.

Von Redaktion idowa

Eine Erntehelferin soll ihr Baby nach der Geburt im Juli 2015 erstickt haben: Seit dem heutigen Mittwoch wird der Fall vor Gericht erneut aufgerollt.

Vier Verhandlungstage sind für den Prozess nun angesetzt. Vor dem Landgericht Deggendorf muss sich 20 Monate nach der grausamen Tat eine 24-jährige polnische Erntehelferin verantworten. Im Juli 2015 brachte sie in ihrer Unterkunft in Plattling (Kreis Deggendorf) einen Buben zur Welt. Die Frau war zu dieser Zeit als Erntehelferin auf einem Bauernhof beschäftigt. Laut Anklage habe sie das Baby kurz nach der Geburt erstickt und die Leiche vergraben. Dafür wurde sie im Februar 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft verurteilt - auf Bewährung. "Es gibt keine Anhaltspunkte für ein aktives Handeln der Angeklagten", hatte die Vorsitzende Richterin, Gisela Schwack, ihre Entscheidung in der ersten Instanz begründet. Die Frau hätte sich in einer Ausnahmesituation befunden. Vor Gericht äußerte sich die Frau nicht, sondern ließ ihren Anwalt eine Erklärung verlesen. Dei Frau sei von der Geburt überrascht gewesen. Sie habe das Baby aus der Toilette gezogen, doch zu diesem Zeitpunkt hätte es schon nicht mehr gelebt. Darauf habe sie das Kind in einem Eimer gelegt, die Toilette sauber gemacht und dann die Babyleiche in einem Gemüsefeld vergraben. Sie beteuerte, dass sie aktiv nichts unternommen habe, um das Kind zu töten. Zudem hatte die Frau bereits eine Fehlgeburt erlitten, wie eine Oberärzting am Deggendorfer Klinikum im Januar 2016 angegeben hatte. (Siehe dazu: "Babyleiche auf Firmengrundstück vergraben: Was geschah im Juli 2015 in Plattling").

Das rechtsmedizinische Gutachten hat nun ergeben, dass das Baby lebensfähig war und keine Vorerkrankung hatte. Es habe zwischen wenigen Minuten und einer halben Stunde geatmet. Hätte die Mutter das Kind nach der Geburt aus der Toilette genommen, hätte sie den Säugling retten können. Der Rechtsmediziner stellte fest, dass der Bub erstickt ist, schloss jedoch aus, dass ihm Mund oder Nase zugehalten wurde. Auch dass das Baby erst unter der Erde gestorben ist, schloss der Rechtsmediziner aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert: Sechs Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassung. Weil die Mutter das Baby nicht sofort aus der Kloschüssel geholt hat, habe sie den Tod des Buben verursacht.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil nun Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Nun wird der Fall neu verhandelt. Es sollen acht Zeugen und zwei Sachverständige vernommen werden. Ende März wird ein Urteil erwartet.