Landgericht Deggendorf

Prozess um eine Beil-Attacke im Vollrausch – versuchter Mord?


Mit einem Beil soll der 39-Jährige auf sein Opfer losgegangen sein. (Symbolbild)

Mit einem Beil soll der 39-Jährige auf sein Opfer losgegangen sein. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Seit Montagvormittag muss sich ein 39-jähriger Angeklagter aus Zwiesel vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Deggendorf unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten.

In den frühen Morgenstunden eines Tages Mitte Januar soll der Angeklagte vor dem Pils-Pub "Spinnrad" in Zwiesel lautstark randaliert haben, weil der Wirt ihm den Zutritt verweigerte. Die alarmierten Polizisten sprachen Platzverweise aus, die der alkoholisierte Angeklagte nicht befolgt habe. Stattdessen habe er in aggressiver Weise gedroht, einen Polizisten mit dem Kopf voran in den Boden zu stampfen. Die Beamten brachten den Angeklagten zu Boden und fesselten ihn. Er soll dabei heftig gewehrt haben. Auf der anschließenden Fahrt zur Polizeistation soll der Angeklagte damit gedroht haben, den Polizisten am Herzen liegende Personen zu enthaupten. Zudem habe er die Beamten als "Komiker", "Ficker", "Ärsche" und "fette Sau" bezeichnet. In der Zelle habe er die Wolldecke in die Toilette gestopft und so eine Überschwemmung mit etwa 2.500 Euro Schaden verursacht.

In einem zweiten Fall, der seit Montag ebenfalls verhandelt wird, soll 39-Jährige Ende April sich erheblich betrunken gegen 12.10 Uhr mit einem Beil bewaffnet über die Terrassentür seiner Zwieseler Wohnung in den Garten begeben haben. Dort sei er auf einen anderen Mann zu gerannt, der dem Angeklagten zu diesem Zeitpunkt den Rücken zuwandte. Der Angeklagte habe mit dem Beil in der rechten Hand kraftvoll ausgeholt und zum Schlag gegen den Hinterkopf des Geschädigten angesetzt. Lediglich durch den Warnruf eines Zeugen habe sich der Geschädigte reflexartig nach rechts wegdrehen und den rechten Arm zur Abwehr heben können. Das Beil verfehlte den Kopf des mutmaßtlichen Opfers. Stattdessen habe der Angeklagte mit dem Holzstiel den rechten Unterarm des Geschädigten getroffen. Beide Kontrahenten gingen zu Boden, dem Angeklagten fiel das Beil aus der Hand. Der Geschädigte hob es auf, warf es zur Seite und flüchtete. Er erlitt Prellungen an der rechten Schulter und am rechten Unterarm.

Etwa zwei Minuten später sei der Angeklagte dem Geschädigten gefolgt und habe gedroht, ihn morgen umzubringen, wenn der Angeklagte wieder nüchtern sei. Er habe den Geschädigten erneut angegriffen. Im anschließenden Gerangel brachte ihn der Geschädigte zu Boden und hielt ihn fest, bis die alarmierte Polizei eintraf. Die Untersuchung einer kurz nach der Tat entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,57 Promille. Da der Geschädigte den Angriff des Angeklagten in seinem Rücken nicht kommen sah und nicht mit einem Übergriff rechnen musste, wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten versuchten Mord, wegen des Mord-Merkmals der Heimtücke vor. Der Angeklagte wurde am 27. April festgenommen und ist seitdem vorläufig im Bezirksklinikum Mainkofen untergebracht.

Die Kammer wird sich laut einer Mitteilung des Landgerichts Deggendorf auch mit der Frage einer alkoholbedingten Schuldunfähigkeit beziehungsweise einer verminderten Schuldfähigkeit auseinandersetzen müssen. Zum Prozess sind sechs Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Der Prozess wir fortgesetzt, für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.