Legt eine Partei Rechtsmittel ein?

Staatsanwaltschaft und Verteidiger akzeptieren Urteil


Theatralisch weinend verbarg der Angeklagte Shaeiq S. (2.v.l.) sein Gesicht in den Händen, als die Mutter des Opfers am zweiten Prozesstag gegenübersaß. Das auffällig dramatische Verhalten erklärt die Psychiaterin Dr. Leila Badry in ihrem Gutachten mit einer histrionischen Komponente.

Theatralisch weinend verbarg der Angeklagte Shaeiq S. (2.v.l.) sein Gesicht in den Händen, als die Mutter des Opfers am zweiten Prozesstag gegenübersaß. Das auffällig dramatische Verhalten erklärt die Psychiaterin Dr. Leila Badry in ihrem Gutachten mit einer histrionischen Komponente.

Weder die Staatsanwaltschaft noch der Strafverteidiger, Gerhard Vaitl, werden gegen das Urteil im Plattlinger Imbissmordfall Rechtsmittel einlegen. Ob die Nebenklage das Urteil akzeptiert, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, weil der Verteidiger der Nebenklägerin, Johannes Wiesenberger, bis Redaktionsschluss nicht erreichbar war. Rechtskräftig wird das Urteil, wenn binnen Wochenfrist kein Rechtsmittel eingelegt wird.

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