Illegale Falle aufgestellt

Amtsgericht Landau verurteilt Jäger zu Geldstrafe


Biber stehen in Bayern unter Artenschutz. Wer ihnen nachstellt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Biber stehen in Bayern unter Artenschutz. Wer ihnen nachstellt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Von Redaktion Landau

Das Amtsgericht hat im Fall einer illegal aufgestellten Biberfalle eine Geldstrafe von 2 400 Euro ausgesprochen. Die in Bayern unzulässige Reusenfalle war direkt neben einem Biberbau in Tunzenberg aufgebaut worden. Ein gefangener Biber konnte unversehrt befreit werden.

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