Illegale Falle aufgestellt
Amtsgericht Landau verurteilt Jäger zu Geldstrafe
1. Dezember 2021, 18:50 Uhr aktualisiert am 1. Dezember 2021, 19:41 Uhr
Von
Redaktion Landau
Das Amtsgericht hat im Fall einer illegal aufgestellten Biberfalle eine Geldstrafe von 2 400 Euro ausgesprochen. Die in Bayern unzulässige Reusenfalle war direkt neben einem Biberbau in Tunzenberg aufgebaut worden. Ein gefangener Biber konnte unversehrt befreit werden.
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