Landratsamt bezieht Stellung

Ausgangsbeschränkungen: Bekommen Betroffene Geld zurück?


Ein Bild, das während der Hochphase der Pandemie zum Alltag gehörte: Polizisten haben Bürger kontrolliert, die trotz der verhängten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen unterwegs waren. Die Wohnung durfte nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Konnte ein solcher nicht nachgewiesen werden, wurde ein Bußgeld fällig.

Ein Bild, das während der Hochphase der Pandemie zum Alltag gehörte: Polizisten haben Bürger kontrolliert, die trotz der verhängten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen unterwegs waren. Die Wohnung durfte nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Konnte ein solcher nicht nachgewiesen werden, wurde ein Bußgeld fällig.

Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen, die für April 2020 getroffen worden waren, für unverhältnismäßig erklärt. Damit einhergehend steht nun die Frage im Raum, ob und in welchem Maß Bußgelder, die in diesem Zeitraum verhängt wurden, möglicherweise rückerstattet werden. Die Redaktion hat in der Verwaltung des Landratsamts nachgefragt.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat