Verschärfte Maßnahmen
Das gilt im Kreis Dingolfing-Landau ab heute
14. August 2021, 17:20 Uhr aktualisiert am 16. August 2021, 7:57 Uhr
Höchste 7-Tages-Inzidenz in Bayern: Der Landkreis Dingolfing-Landau liegt seit Samstag mit einer Inzidenz den dritten Tag in Folge über dem kritischen Wert von 50. Ab dem heutigen Montag gelten deswegen wieder verschärfte Corona-Maßnehmen. Ein Überblick.
Nicht nur im Landkreis, sondern in ganz Deutschland steigen die Corona-Zahlen aktuell rapide an. Auch am Montag liegt die Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau dem Robert-Koch-Institut zufolge weit über dem bayerischen Durchschnitt. Mit 87,9 weist die Region gar den höchsten Inzidenzwert im Freistaat auf. Deutschlandweit steht Dingolfing-Landau aktuell an siebter Stelle. Laut dem Landratsamt lassen sich einige Fälle auf Reiserückkehrer zurückführen - daraus resultieren dementsprechend viele Folgefälle im familiären Umfeld.
Mindestens zwei Fälle sind laut dem Landratsamt auf das kroatische Festival "Bavaria goes ZRCE" zurückzuführen, von dem aktuell mehrere bayerische Landkreise betroffen sind. In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt an alle Teilnehmer dieses Festivals aus dem Landkreis, sich dringend mit einem PCR-Test testen zu lassen. Auch mehrere Erntehelfer waren zuletzt positiv getestet worden, was die Inzidenz ebenfalls nach oben trieb. Die restlichen Fälle sind diffus über den Landkreis verteilt, wie das Landratsamt mitteilte.
Das gilt ab Montag
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat genutzten Flächen ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weitere Hausstände (max. zehn Personen) gestattet. Kinder unter 14 sowie Geimpfte oder Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
- Private und öffentliche Veranstaltungen sind bis 25 Personen innen und 50 Personen im Freien zugelassen. Bei privaten Veranstaltungen - etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern - werden Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen wird einschließlich Geimpfter und Genesener gerechnet. Ungeimpfte benötigen in jedem Fall einen Negativtest.
- Kontaktfreier Sport ist ohne Testnachweis in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
- Ungeimpfte Besucher von Sportveranstaltungen oder ungeimpfte Sportler aus Gruppen, die größer als zehn Personen sind, brauchen einen Test.
- Ungeimpfte Besucher von Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen müssen einen Test vorweisen können.
- Ungeimpfte Gäste der Gastronomie aus mehreren Haushalten an einem Tisch benötigen einen Testnachweis. Jeder ungeimpfte Hotelgast hat bei Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden einen Test zu erbringen.
- Ungeimpfte Besucher von Kulturveranstaltungen, Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Bühnen müssen einen Test vorweisen.
- An Grundschulen, Grundschulstufen an Förderschulen sowie an allen weiterführenden Schulen gilt die Pflicht für Schüler sowie Lehrer zum Tragen einer medizinischen Maske am Sitzplatz und auf Begegnungsflächen (Derzeit sind Ferien).
Unabhängig von der Inzidenz gilt ab Montag in ganz Bayern wieder eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Mitarbeiter von Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen.
Testergebnisse (PCR, Antigenschnelltest oder Selbsttest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen. Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Test nötig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.