Inzidenz stabil unter 50
Diese Corona-Lockerungen gelten ab Montag in Dingolfing-Landau
5. Juni 2021, 11:38 Uhr aktualisiert am 5. Juni 2021, 11:38 Uhr
Die Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau ist den fünften Tag in Folge unter 50 (laut Robert-Koch-Institut 38,3). Damit können ab Montag auch aufgrund der ab Montag gültigen 13. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Lockerungen in Kraft treten:
Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Treffen von maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten möglich.
Schulen
Uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassen, an den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich.
Kitas und Kinderpflegestellen
In Kitas und Kinderpflegestellen gilt Regelbetrieb.
Gastronomie
Außen- und Innengastronomie kann öffnen, verpflichtende Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich, ebenso kein Testnachweis mehr. Die Öffnungszeiten sind von 5 bis 24 Uhr begrenzt. Bei der Außengastronomie sind bei den Öffnungszeiten die Bestimmungen des jeweiligen Gaststättenerlaubnisbescheides bindend.
Einzelhandel
Es sind keine verpflichtende Terminbuchung und kein Test mehr erforderlich.
Freibäder
Es ist kein Testnachweis mehr erforderlich. Pflicht zur vorherigen Terminbuchung bleibt.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) sind wieder möglich: draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts).
Märkte
Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.
Hotellerie, Beherbergung
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einer Inzidenz kleiner als 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen.
Kulturelle Veranstaltungen
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen ohne Test zulässig
Freizeiteinrichtungen
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen.
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten
Eine vorherige Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich.
Sport
Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen und in Sporteinrichtungen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage,bzw. der Sporteinrichtung sachgerecht begrenzt.
Gottesdienste
Ab Montag ist der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Alten- und Pflegeheime
Die Testpflicht für Besucher entfällt
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich
sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.