19-jähriger Deutschtürke wegen Diebstahls und Körperverletzung zu Jugendstrafe verurteilt

"Diese Strafe ist kein Freispruch zweiter Klasse"


Mit einem Kopfstoß hat der Angeklagte sein Gegenüber niedergestreckt. (Symbolbild)

Mit einem Kopfstoß hat der Angeklagte sein Gegenüber niedergestreckt. (Symbolbild)

"Alles in allem war Ihr Verhalten komplett unreflektiert und absolut jugendtypisch", wandte sich Richter Florian Grotz in seiner Urteilsbegründung an den Angeklagten. Am Mittwochvormittag hatte das Jugendschöffengericht gegen einen 19-Jährigen aus dem Landkreis wegen Diebstahls und Körperverletzung zu urteilen - in beiden Anklagepunkten wurde der Mann schuldig gesprochen und zu einer siebenmonatigen Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 1.000 Euro in monatlichen Raten zu je 50 Euro an eine Dingolfinger Tierschutzstation zahlen. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt, das Urteil ist rechtskräftig.

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