Auslastung zu gering

Jugendarrestanstalt Landau soll bis Ende 2025 ihre Pforten schließen

Laut der Gewerkschaft Justizvollzug Bayern soll die Einrichtung bis Ende kommenden Jahres geschlossen werden. Für das Personal wird eine "sozialverträgliche Lösung" angestrebt.


Die Jugendarrestanstalt Landau, eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Landshut, muss ihre Pforten schließen.

Die Jugendarrestanstalt Landau, eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Landshut, muss ihre Pforten schließen.

Von Redaktion Landau

Bis Ende 2025 soll die Jugendarrestanstalt Landau geschlossen werden. Darüber hat die Gewerkschaft Justizvollzug Bayern (JVB) am Mittwoch in einer Pressemitteilung informiert. Der Grund: Die Landauer Einrichtung werde zunehmend weniger genutzt, "da von den Gerichten immer seltener Jugendarreste verhängt werden".

Gerichte verhängen immer seltener Jugendarreste

Geschlossen werden soll jedoch nicht nur die Einrichtung in Landau, auch die Justizvollzugsanstalten Ingolstadt und Neuburg a. d. Donau stehen lauf JVB auf der Schwarzen Liste. Mit Schließung der drei Einrichtungen verliere der bayerische Justizvollzug 117 Haftplätze - 44 Freigängerplätze in Ingolstadt, 73 Haftplätze in Neuburg sowie den Jugendarrest in Landau. Weitere Schließungen seien laut Bayerischem Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) nicht vorgesehen.

Was aber passiert nun mit dem Personal? Der JVB drängt auf "eine sozialverträgliche Lösung", die den Mitarbeitern eine faire Perspektive biete. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben jahrelang engagiert im Dienste des Gesetzes und der Gesellschaft gearbeitet", so JVB-Landesvorsitzender Alexander Sammer. "Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden, um sicherzustellen, dass die betroffenen Bediensteten sinnvoll und zu fairen Bedingungen an anderen JVA-Standorten eingesetzt werden können."

Personal an anderen JVA-Standorten einsetzen

Das Justizministerium habe dem JVB, der größten Fachgewerkschaft für den Justizvollzug in Bayern, zugesichert, dass die Versetzungen der Bediensteten zum 1. August 2025 mit sozialem Augenmaß erfolgen und tragfähige Lösungen für alle Betroffenen gefunden werden.