Corona-Grenzwert überschritten

Landratsamt Dingolfing-Landau aktualisiert Corona-Einschränkungen


Der Landkreis Dingolfing-Landau hat den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten. (Symbolbild)

Der Landkreis Dingolfing-Landau hat den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Der Landkreis Dingolfing-Landau hat einen wichtigen Grenzwert bei der Zahl der neuen Corona-Infektionen überschritten. Die Bewohner des Landkreises müssen sich deswegen ab Freitag, 25. September, auf weitere Einschränkungen einstellen. Dazu gehört etwa eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und eine Maskenpflicht in Schulen.

Das teilte Landrat Werner Bumeder am Donnerstagnachmittag mit. Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit (LGL) vom Donnerstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen - im Landkreis bei 64 und damit über der kritischen Zahl 50. "Nun haben wir leider den Schwellenwert definitiv erreicht. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage mit steigenden Fallzahlen sind Auflagen in Form einer Allgemeinverfügung nötig", so der Landrat. Auf folgende Einschränkungen müssen sich die Bürger im Landkreis gefasst machen:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch bis maximal fünf Personen zulässig, anstatt wie bisher zehn. Dies gilt auch für die Gastronomie im Landkreis, was bei der Bestuhlung zu berücksichtigen ist. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands ist weiterhin gestattet.
  • Der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privatem Rahmen wird ebenso auf fünf Personen beziehungsweise die Familie beschränkt.
  • Gottesdienste können weiterhin nach den bisher vorgegebenen Regeln stattfinden. Die Feier der Kommunion in der Kirche ist unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt. Eine anschließende Feier ist aber auf 25 Personen im Innenraum, im Freien auf 50 Personen zu begrenzen.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 unter freiem Himmel. Dazu zählen zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstage, Abschlussfeiern sowie Vereins- und Parteiveranstaltungen. Auf Verlangen des Landratsamtes ist ein schriftliches Hygienekonzept vorzulegen. Darin muss enthalten sein: Dokumentation der Teilnehmer, Sicherstellung von Desinfektion, Gewährleistung des Mindestabstands.
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr in der Gastronomie ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Der Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen wird auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit beschränkt.
  • Für Reiserückkehrer und Einreisende aus Risikogebieten endet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne erst, wenn dem Landratsamt Dingolfing-Landau nach dem ersten verpflichtenden Test (höchstens 48 Stunden nach Einreise) ein zweiter negativer Covid-19-Testbefund vorliegt, der zwischen dem fünften und siebten Tag nach der Einreise erfolgt ist. Die Befunde sollten per E-Mail an reisetest@landkreis-dingolfing-landau.de mit der Angabe von Nachname, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Telefonnummer, aufgesuchtes Risikogebietes und Datum der Einreise nach Bayern gesendet werden. Die Einreisenden aus Risikogebieten müssen sich generell nach Ankunft beim Gesundheitsamt melden. Dies sollte bevorzugt ebenfalls über bereits genannte E-Mail-Adresse erfolgen, alternativ per Telefon. Für Nicht-Risikogebiete gibt es keine Einschränkungen.
  • Die Beschränkung von Sportveranstaltungen trifft nur bundesweite Sportveranstaltungen. Amateur-Fußball kann beispielsweise weiterhin mit Zuschauern am Spielfeldrand stattfinden, das Hygienekonzept ist einzuhalten.
  • An allen weiterführenden Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Schulgelände und im Unterricht Pflicht. Im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.
  • Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden entsprechend geahndet.

Um die Testkapazitäten zu erhöhen, wird die Teststation in Dingolfing vorerst bis 4. Oktober auch am Wochenende geöffnet sein. Zudem werden Informationen für die Bevölkerung zu den Einschränkungen ergänzt. Die Teststation in Dingolfing (Industriestraße, städtischer Lkw-Parkplatz) hat in den kommenden Tagen wie folgt geöffnet: Samstag, 26. September, 12 bis 16 Uhr; Sonntag, 27. September, 12 bis 16 Uhr; von Montag bis Freitag jeweils von 12 bis 19 Uhr; Samstag, 3. Oktober, 12 bis 16 Uhr; Sonntag, 4. Oktober, 12 bis 16 Uhr.

Die Einschränkungen treten am Freitag, 25. September, in Kraft und sollen vorerst bis zum 2. Oktober gelten. "Als Landrat tut es mir sehr leid, dass unser Landkreis nun erneut zum Hotspot wurde und die Bevölkerung mit Einschränkungen leben muss", so Werner Bumeder. Für Fragen rund um die Allgemeinverfügung wird das Bürgertelefon im Landratsamt wieder eingerichtet. Die Mitarbeiter dort sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr erreichbar, am Samstag und Sonntag von 13 bis 16 Uhr. Die Nummer des Bürgertelefons lautet 08731/87-200.