Bestellung mit Folgen
Mann aus Dingolfing-Landau orderte Sexpuppe, die wie ein Kind aussah
9. Juli 2024, 18:38 Uhr
Der Zoll hatte das Paket aus China im Frühjahr 2022 abgefangen und das Objekt darin entdeckt. Beamte durchsuchten daraufhin die Wohnung des Angeklagten, wo sie neben einer "normalen" Sexpuppe auch auf seinem Handy Bilder von den kindlich aussehenden, im Internet angebotenen Puppen fanden. Teile dieser Fotos sollten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Kinderpornografie behandelt werden, wenn die darauf abgebildeten Puppen einem realen Kind zum Verwechseln ähnlich sehen. Nach geltender Rechtslage heißt es, "wenn ein durchschnittlicher Betrachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein Kind handelt". Deshalb wurde dem Angeklagten ebenfalls der Besitz von elf kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat