Bestellung mit Folgen

Mann aus Dingolfing-Landau orderte Sexpuppe, die wie ein Kind aussah

Ein kurioser Fall beschäftigte das Landauer Amtsgericht am Dienstag. Einem 34-Jährigen aus dem Kreis Dingolfing-Landau wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine einem Kind ähnelnde Sexpuppe erworben zu haben.


Der Zoll hatte das an den Angeklagten adressierte Paket geöffnet

Der Zoll hatte das an den Angeklagten adressierte Paket geöffnet

Von Redaktion Landau

Der Zoll hatte das Paket aus China im Frühjahr 2022 abgefangen und das Objekt darin entdeckt. Beamte durchsuchten daraufhin die Wohnung des Angeklagten, wo sie neben einer "normalen" Sexpuppe auch auf seinem Handy Bilder von den kindlich aussehenden, im Internet angebotenen Puppen fanden. Teile dieser Fotos sollten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Kinderpornografie behandelt werden, wenn die darauf abgebildeten Puppen einem realen Kind zum Verwechseln ähnlich sehen. Nach geltender Rechtslage heißt es, "wenn ein durchschnittlicher Betrachter nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein Kind handelt". Deshalb wurde dem Angeklagten ebenfalls der Besitz von elf kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen.

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