Landwirte informierten sich über die Regelungen der Düngeverordnung
Rote, weiße und grüne Gebiete
13. Februar 2019, 11:21 Uhr aktualisiert am 13. Februar 2019, 11:21 Uhr
Die neue Düngeverordnung ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Unter anderem ist darin festgeschrieben, dass sogenannte "rote Gebiete" ausgewiesen werden und mit zusätzlichen Auflagen bei der Düngung belegt werden. Was das konkret heißt, wurde am Dienstag genauer erörtert. Wieder wird das "Bürokratiemonster", das vor allem die Nebenerwerbslandwirte erdrückt, vergrößert. Denn nicht nur in der Praxis, sondern auch auf dem Schreibtisch nimmt der Aufwand zu. Das Thema brennt den Landwirten unter den Nägeln.
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