Landau

Streit unter Erntehelfern eskaliert


Von Redaktion idowa

Viechtach: Granittrog gestohlen

In der Nacht vom 29./30.11.2016 wurde aus dem Garten eines Einfamilienhauses in der Flurstraße in Viechtach ein vor der Haustür abgestellter Granittrog entwendet. Dieser ist etwa 40 x 20 cm groß und mindestens 60 kg schwer. Der Abtransport dürfte aufgrund des Gewichts unter erschwerten Bedingungen stattgefunden haben. Hinweise zu dieser Tat werden an die Polizeiinspektion Viechtach unter der Tel.-Nummer 09942-94040 erbeten.

Teisnach: Vorfahrt missachtet - 8.000 Euro Schaden

Am Mittwoch bog eine 25-jährige Pkw Fahrerin in den Nachmittagsstunden aus einer Grundstücksausfahrt in die vorbeiführende Kreisstraße ein. Dabei übersah sie eine vorfahrtsberechtigte, 30-jährige Pkw-Fahrerin, die mit ihrem Pkw auf der Kreisstraße von Kaikenried Richtung Teisnach unterwegs war. Bei dem Zusammenstoß der Fahrzeuge entstand ein Schaden in Höhe von ca. 8.000 Euro, es gab keine Verletzte.

Arnbruck: In Haus eingebrochen - 22.000 Euro Schaden

Ein Geschädigter zeigte im Mai 2016 an, dass ein unbekannter Täter in seiner Abwesenheit in sein Wohnhaus im Gemeindebereich Arnbruck eingebrochen war und eine Vielzahl von Gegenständen daraus entwendet hatte. Der Gesamtschaden hatte sich auf ca. 22.000 Euro belaufen. Die Auswertung der von den ermittelnden Beamten der Polizeiinspektion Viechtach in diesem Fall gesicherten Spuren führte nun zu einem 33-jährigen Mann aus dem Altlandkreis Viechtach. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen konnte eine große Anzahl der entwendeten Gegenstände aufgefunden und sichergestellt werden. Unter dem Eindruck der belastenden Indizien legte der 33-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Im Zuge der Durchsuchung wurden in der Wohnung auch noch illegale Betäubungsmittel und Munition aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 33-jährigen Täter wurden nun Ermittlungsverfahren bzgl. Einbruchsdiebstahls, Vergehen nach dem Waffengesetz und Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.