Nach der Verkehrsschau

Tempo 30 vor der Eichendorfer Schule


Tempo 30 vor der Schule? Ja - allerdings begrenzt auf die Öffnungszeiten der Lehranstalt.

Tempo 30 vor der Schule? Ja - allerdings begrenzt auf die Öffnungszeiten der Lehranstalt.

Hans Aigner kann es einfach nicht verstehen: In der Straßenverkehrsordnung gebe es seit einigen Jahren die Vorschrift, dass etwa vor Schulen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel auf 30 km/h beschränkt werden soll - auch auf Hauptverkehrsstraßen. "Leider wird diese Regelung von den zuständigen Behörden in vielen Fällen nicht umgesetzt. So auch in Eichendorf, wo eine Staatsstraße an der Grund- und Mittelschule vorbeiführt", bemängelt das Vorstandsmitglied beim Kreisverband Dingolfing-Landau des Verkehrsclubs Deutschland (VCD).

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