Bahnunglück bei Pilsting
Warum passierte der Unfall? Die Ermittlungen laufen
11. Juli 2018, 13:44 Uhr aktualisiert am 11. Juli 2018, 13:44 Uhr
Nach dem tödlichen Unfall am Bahnübergang im Landkreis Dingolfing-Landau vor einigen Tagen stellt sich vor allem eine Frage: Warum passierte das Unglück, obwohl der Bahnübergang beschrankt war?
Erhöhte Gefahr besteht ja eigentlich bei unbeschrankten Bahnübergängen, möchte man meinen. Am Montag, 9. Juli, aber passierte es: Ein 26-jähriger Kleintransporterfahrer näherte sich in der Gemeinde Pilsting dem beschrankten Bahnübergang Herzogau/Griesenau. Die Schranke war offen und die Warnlichtanlage leuchtete nicht Rot. Als er die Gleise überquerte, erfasste ihn eine Regionalbahn. Den Zusammenstoß überlebte der 26-Jährige nicht.
Bisherige Ermittlungen der Polizei ergaben, dass zum Unfallzeitpunkt Wartungsarbeiten an der Schrankenanlage stattfanden. Die Frage, die sich stellt: Warnt die Deutsche Bahn bei solchen Wartungsarbeiten? Und wenn ja, in welcher Form? Ein Sprecher des Verkehrsunternehmens wollte sich auf idowa-Nachfrage dazu nicht äußern und bezog sich auf die laufenden Ermittlungen.
Stephan Lehner, Sprecher der Polizei Landau, sagte, dass bei der Findung der Unfallursache die Wartungsarbeiten Schwerpunkt sind. Die Ermittler gehen unter anderem der Frage nach, welche Vorkehrungen die Bahn getroffen hat beziehungsweise treffen hätte können.
Besondere Gefahr besteht an Bahnübergängen ist, weil Züge einen viel längeren Bremsweg haben als ein Auto. Bei beschrankten Bahnübergängen wissen die meisten Autofahrer, wie sie sich verhalten sollten: Der Verkehrsteilnehmer nähert sich langsam, hält an und überprüft, ob ein Zug anrollt. Bei einem beschrankten Bahnübergang denken viele nicht an eine mögliche Gefahr: Der Verkehrsteilnehmer geht davon aus, dass bei einem herannahenden Zug die Warnlichtanlage Rot leuchtet und sich die Schranke schließt. Ist das nicht der Fall, fährt der Verkehrsteilnehmer weiter. Doch diese Verhaltensweise entspricht nicht den Verkehrsregeln. Stephan Lehner klärt auf: "Bei Bahnübergängen steht ein Andreaskreuz. Dieses Zeichen gewährt immer dem Schienenverkehr Vorfahrt, egal ob der Übergang beschrankt ist oder nicht. Erst wenn man sich sicher ist, dass sich kein Zug nähert, darf man die Gleise überqueren."
Wer an dem Unglück Schuld hat, werden die Ermittlungen ergeben. Laut Lehner ist mit einem Ergebnis erst in einigen Wochen zu rechnen.
Die Bahnschrankenanlage fällt nun vorübergehend aus. Deshalb bleibt die Gemeindeverbindungsstraße am Bahnübergang beidseitig für den Straßenverkehr gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet.