480.000 Euro Schaden

Erdinger wegen Anlagebetrugs angeklagt


Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 49-Jährigen zum Landgericht Landshut erhoben. Ihm wird vorgeworfen, 92 Geschädigte betrogen zu haben.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 49-Jährigen zum Landgericht Landshut erhoben. Ihm wird vorgeworfen, 92 Geschädigte betrogen zu haben.

Von Redaktion idowa

Nach langen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizei Erding hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anklage gegen einen 49-Jährigen erhoben. Dem Erdinger, der zuletzt in Dubai lebte, wird vorgeworfen, 92 Geschädigte über eine vermeintliche Anlageplattform um knapp 480.000 Euro betrogen zu haben.

Bereits am 1. Juli wurde der Angeschuldigte am Flughafen Frankfurt festgenommen, als er versuchte, aus Deutschland auszureisen. Er befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Zwischen August 2017 und August 2020 soll der Angeschuldigte, der sich als angeblicher Miterfinder der Kryptowährung Bitcoin ausgab, durch offensive Werbemaßnahmen unter anderem in seinem eigenen Youtube-Kanal 92 Personen dazu bewegt haben, einen Teil ihrer Ersparnisse "in Bitcoins" zu investieren. Konkret soll er vorgegeben haben, mehr als die Hälfte der geleisteten Einlage in eine sogenannte Mining-Anlage zur Schürfung von Bitcoins in Schweden zu investieren. Der Rest des investierten Geldbetrages sollte zur Absicherung auf einem gesonderten Bitcoin-Account des Angeschuldigten mit Zugriffsmöglichkeit für die Investoren aufbewahrt werden.

Tatsächlich soll der Angeschuldigte aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt vorgehabt haben, die Kundengelder in die vermeintlich rentable Geldanlage einfließen zu lassen. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wirft dem Angeschuldigten den gewerbsmäßigen Betrug in 92 Fällen vor. Das Gesetz sieht hierfür jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Gesamtschaden liegt bei 477.999,04 Euro.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Landshut entscheiden. Die Anklage erfolgte zum Landgericht Landshut, weil die Ermittlungen mit Strafanzeigen von zwei Geschädigten aus dem Landkreis Freising ihren Anfang nahmen. Zudem lag der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten in Erding