Bürgerbegehren der Initiative "Roßberg muss leben" für unzulässig erklärt
Formulierung führte zum Scheitern
23. Juli 2019, 15:43 Uhr aktualisiert am 23. Juli 2019, 15:43 Uhr
Eine "Umdeutung" des Bürgerbegehrens ist nicht möglich, so die Einschätzung einer Fachanwältin zum Bürgerbegehren "Roßberg muss leben". Das Problem: Am Tag, an dem das Bürgerbegehren eingereicht wurde, fiel am Abend der Satzungsbeschluss der Gemeinde. Und das war genau die Crux, das Begehren war so formuliert, dass darauf abgezielt wurde, den "Bebauungsplanentwurf" Roßberg zu ändern. Nun ist der Bebauungsplan aber bereits beschlossen und kein Entwurf mehr, deshalb, so auch die Meinung der beratenden Kommunalaufsicht, sei das Begehren für unzulässig zu erklären.
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