Umgang mit dem Umgang

Fortbildungsveranstaltung des Kreisjugendamtes


Vertreter von Jugendämtern, Anwälte, Richter und Ergänzungspfleger diskutierten am Landratsamt Landshut intensiv über den "Umgang mit dem Umgang".

Vertreter von Jugendämtern, Anwälte, Richter und Ergänzungspfleger diskutierten am Landratsamt Landshut intensiv über den "Umgang mit dem Umgang".

Von Redaktion Landkreis Landshut

Die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien hat unterschiedliche Gründe. Hierbei ist eine Aufrechterhaltung der Kontakte zwischen Kindern und Herkunftseltern, solange es dem Kindeswohl dienlich ist, sehr wichtig. Dies geschieht in Form von Umgangskontakten. Nun stellt sich die Frage, ob ein Umgangskontakt immer auch dem Kindeswohl entspricht. Das betroffene Kind aber auch die leiblichen Eltern, haben ein Recht auf Umgang. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Fokus jederzeit auf dem kindlichen Wohlbefinden liegt. Ist dies immer der Fall? Hier spalten sich die pädagogischen und gerichtlichen bzw. gesetzlichen Ansichten. Aus diesem Grund hat das Kreisjugendamt im Landkreis Landshut eine Fortbildungsveranstaltung für andere niederbayerische Jugendämter organisiert. Als Referenten konnten sie die Diplompädagogin Dr. Mériem Diouani-Streek, die Familienrichterin Christine Kleine sowie der Direktor des Amtsgerichtes Freising, Dr. Christian Seiler, gewinnen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat