Landshuter Zeitung

Gericht: NPD und Schule nicht vereinbar


Von Redaktion idowa

Von Falk Bottke
Die Stadt muss der Jugendorganisation der NPD Bayern die Mensa des Hans-Leinberger-Gymnasiums (HLG) nicht für einen Landeskongress überlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Mittwoch entschieden. Die Eilentscheidung des Gerichts, die ohne mündliche Verhandlung erfolgte, wurde gestern bekanntgegeben.

Die NPD Bayern hatte bei der Stadt Landshut als zuständigen Sachaufwandsträger einen Antrag auf Überlassung der Mensa des HLG für den 7. Januar 2012, ersatzweise für alle folgenden Samstage bis Ende April 2012 gestellt. Diesen Antrag lehnte der Stadtrat am 16. Dezember ab (die LZ berichtete). Die NPD wandte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht. Ihren Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes begründete sie laut Gerichtsangaben insbesondere damit, dass sie einen Anspruch auf Zulassung zu einer gemeindlichen Einrichtung habe, und berief sich auf den 29. Landesjugendkongress der Grünen Jugend Bayern, der vom 18. bis 20. November in der Mensa des Gymnasiums stattfand.

Wie es laut Mitteilung des Gerichts heißt, habe die NPD keinen Anspruch auf Zulassung zu der Mensa, da deren Überlassung gegen die schulischen Belange und den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verstoße. Die Überlassung an die NPD sei mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerversöhnung nicht vereinbar, da es sich bei ihr um eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei handle. Hiervon könne bei der Grünen Jugend Bayern nicht die Rede sein.

Rampf: Richter mit Mumm
Sehr zufrieden mit der Gerichtsentscheidung zeigte sich Oberbürgermeister Hans Rampf gestern Nachmittag bei einer extra im Rathaus angesetzten Pressekonferenz. Endlich hätten Richter den Mumm, sich gegen diese braunen Nationalisten zu stellen, sagte der Oberbürgermeister. Die Bundespolitik sei nun mehr als gefordert, sich an der Courage der Richter in Regensburg ein Beispiel zu nehmen. Rampf wörtlich weiter: "Die NPD gehört weg, damit unsere Schulen und die geistige Gesinnung unserer Schüler sauber bleiben. Hier in Landshut hat der braune Sumpf auf jeden Fall nichts verloren. Das haben die vergangenen Wochen deutlich gezeigt."

Rampf sagte noch, dass aus Sicht der Regensburger Richter durch die Öffnung der NPD Mitte der 90er Jahre für Neonazis zusätzlich eine verstärkte Neigung zu neonazistischen Inhalten innerhalb der Partei stattgefunden habe. Auch würden sich die Jungen Nationaldemokraten als "Kaderorganisation der Nationalen Bewegung" verstehen. Nach ihrem Selbstverständnis sei die Jugendorganisation noch extremer als die Mutterpartei, so die Richter.

Neue Argumentationslinie
Stadtdirektor Andreas Bohmeyer, selbst Jurist, nannte die Argumentation der Regensburger Richter, dass die Tagung der NPD-Jugend an einer Schule unvereinbar mit der dortigen Erziehung im Geiste der Demokratie sei, völlig neu. Diese Argumentationslinie sei bisher in der Rechtsprechung noch nicht vertreten worden.

Beschwerde möglich
Bohmeyer wie Rampf hoffen nun, dass sich auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München dieser Auffassung anschließt, wenn sich die NPD in nächster Instanz an diesen wendet. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Beschwerde gegen seinen Beschluss beim VGH zugelassen.

Begrüßt wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts auch vom Kultusministerium. Dessen Sprecher Ludwig Unger sagte, mit der Eilentscheidung werde deutlich, dass das Gericht die Schule als einen sensiblen Lernort sehe, an dem Schüler Demokratie und Toleranz einübten. Der Beschluss sei ein gutes vorweihnachtliches Symbol, dies gerade auch für die Achtung der Menschenwürde, die von Rechtsextremisten immer wieder verletzt werde.

Für Innenminister Joachim Herrmann gibt der Regensburger Richterspruch Rückenwind für ein NPD-Verbot: "Er bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein wird."

Die Landshuter Landtagsabgeordnete Jutta Widmann (Freie Wähler) sagte: "Ich bin sehr froh, dass die Stadt nicht verpflichtet werden kann, die NPD in die Schule einlassen zu müssen. Die Kommunen sollen selbst entscheiden können, welche Personen und Organisationen öffentliche Gebäude nutzen dürfen und welche nicht." Generell sei sie aber nach wie vor der Meinung, dass Parteiveranstaltungen in Schulen nichts verloren hätten.

Da der Weg durch die Gerichtsinstanzen für die NPD noch nicht beendet ist, hat die Landshuter Polizei den 7. Januar wegen der Kräfteplanung vorsorglich in ihrem Terminkalender dick vermerkt, wie Pressessprecher Stefan Scheibenzuber sagte.