Landkreis Landshut
Gewitterwolken über „Wörther See“
14. August 2018, 13:23 Uhr aktualisiert am 14. August 2018, 13:23 Uhr
Nach wie vor können Badegäste am "Wörther See" außerhalb des Strandbades und der Wasserskianlage nicht immer unbeschwert ins kühle Nass springen, weil sie von einem Unbekannten bedroht oder vertrieben werden. In einer gemeinsamen Pressemitteilung empfehlen die Landratsämter Landshut und Dingolfing-Landau in einem solchen Fall, die Polizei zu verständigen, damit die Einschüchterungsversuche bald beendet werden können.
Eigentlich haben Badegäste keinen Grund, verunsichert zu sein, was das Baden im "Wörther See" anbelangt. Denn was die Badeverbotsschilder angeht, ist die Rechtslage eindeutig: Nach juristischer Prüfung hatte sich Mitte Juni herausgestellt, dass Badegäste auch an den Badebuchten außerhalb des Strandbades und der Wasserskianlage schwimmen dürfen. Die in diesen Bereichen aufgestellten Badeverbotsschilder sind rechtswidrig, teilte das Landratsamt Landshut bereits in einer Pressemitteilung Mitte Juni mit (die LZ berichtete).
Doch diese Tatsache wird offensichtlich weiterhin ignoriert. Die Schilder wurden bislang nicht abgebaut und damit nicht genug: Badegäste, die sich an einer der besagten Badebuchten niederlassen wollten, berichten von sehr unschönen Begegnungen mit einem Unbekannten. "Als wir unsere Badesachen ausgepackt hatten und ins Wasser wollten, fuhr ein Mann mit einem Motorboot auf uns zu, beschimpfte und bedrohte uns. Er würde einen Securitydienst rufen, wenn wir nicht sofort verschwinden würden", erzählt zum Beispiel eine Mutter aus der Gemeinde Kumhausen, die mit ihrer Familie am Wörther See baden wollte. Außerdem habe er angedroht, Fotos von ihr und ihren minderjährigen Kindern zu machen. Daraufhin klärte sie ihn auf, dass er das nicht dürfe und sie die Polizei rufen würde. Da sei er davon gefahren. Auch dem Wörther Bürgermeister Stefan Scheibenzuber kam ein ähnlicher Vorfall zu Ohren.
Die Landratsämter Landshut und Dingolfing-Landau haben nun in einer weiteren Pressemitteilung den status quo bekräftigt. Demnach ist das Baden am "Wörther See" sowohl im Bereich des Strandbades als auch auf den übrigen, frei zugänglichen Uferabschnitten erlaubt. Eine Überprüfung durch die Landratsämter habe ergeben, dass die Verbotsschilder rechtswidrig sind.
Durch das Landratsamt Landshut sei zwar eine Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs auf dem Baggersee im Bereich "Wörther Au" erlassen worden, in dem auf einem Teilbereich verboten ist, zu baden (ausgenommen sind Benutzer der Wasserskianlage), zu tauchen und mit Fahrzeugen aller Art einschließlich Surfbrettern zu fahren. Dieser Teilbereich liegt jedoch ausschließlich im Landkreis Landshut und betrifft nur den nordwestlichen Teil des Sees, im Wesentlichen den Bereich der Wasserskianlage. Dies sei auch dem Eigentümer des Sees mitgeteilt worden.
"Erholungssuchende dürfen die frei zugänglichen Uferbereiche ohne Entgelt betreten und nutzen", teilen die zuständigen Bearbeiter an den Landratsämtern mit. Es sei darüber hinaus erlaubt, dort zu baden - auch mit Schwimmhilfen wie Luftmatratzen oder ähnlichem -, außerdem sei das Befahren des Sees mit Paddelboten zulässig. Selbst das Windsurfen, Kitesurfen oder Standup-Paddling sei erlaubt. Nicht erlaubt sei, dort zu zelten oder zu campen, ein offenes Feuer zu entzünden oder Müll zu hinterlassen. Sollten Badegäste von den Uferabschnitten außerhalb des Strandbades vertrieben oder gar bedroht werden, sollten sie die Polizei verständigen, empfehlen die Landratsämter.
Info
Die Verordnung Nr. 27/2018 vom 12. Juli 2018 zur Badesituation am Wörther See ist hier abrufbar.