Sexueller Missbrauch oder nicht?
Gutachterin soll Partei gegen den Angeklagten ergriffen haben
5. Mai 2024, 16:08 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Landshut
Steht Aussage gegen Aussage vor Gericht, kommt sie ins Spiel: Die sogenannte Nullhypothese ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundlegend bei der Frage, ob Zeugen die Wahrheit sagen. Das bedeutet, dass jede Zeugenaussage so lange als unwahr zu gelten hat, bis die Nullhypothese nicht eindeutig widerlegt ist. Mit anderen Worten: Für den Angeklagten gilt zunächst die Unschuldsvermutung.
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