Unnötiges Tierleid
Hegeringleiter verzweifelt an falschen Wildunfallmeldungen
14. September 2020, 15:16 Uhr aktualisiert am 14. September 2020, 16:34 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Landshut
Kommt es zu einem Unfall, bei dem ein Wildtier involviert ist, besteht in aller Regel Meldepflicht. Eine Ausnahme gilt zumeist bei Kleintieren wie Fröschen oder Igeln. Bei größeren Wildtieren, die angefahren und verletzt oder getötet werden, wäre das Verlassen des Unfallortes ohne Meldung zwar nicht als Fahrerflucht zu werten. Dennoch kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erfüllt sein.
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