Gegen Legionellen nach Corona
Hygiene-Fachleute: Trinkwasser-Anlagen auch in der Krise gut warten
2. April 2020, 17:47 Uhr aktualisiert am 8. April 2023, 20:57 Uhr
Als wäre das Corona-Virus nicht schon Unglück genug - es ist unter Umständen auch noch Ursache für heftige Kollateralschäden an einem lebenswichtigen Gut, dem Trinkwasser.
Die Hygiene-Fachleute des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut warnen in einer aktuellen Pressemitteilung eindringlich davor, die Gefahren zu unterschätzen, die durch nicht oder nur wenig genutzte Wasserleitungen drohen. Das betrifft viele Gebäude, die wegen der Corona-Pandemie derzeit wenig genutzt werden oder komplett geschlossen sind: Hotels, Gaststätten, Kindergärten und Schulen ebenso wie Geschäfte, Sporthallen und Ferienwohnungen.
All diese Einrichtungen eint, dass die Trinkwasser-Leitungen, mit denen sie versehen sind, auf regelmäßigen Wasserfluss eingerichtet sind. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass die Hygiene in Trinkwasser-Anlagen am besten dadurch garantiert wird, dass sie regelmäßig durchgespült werden.
Mindestens einmal die Woche durchspülen
Betreiber und Besitzer solcher Einrichtungen sollten deshalb dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserleitungen regelmäßig in Betrieb genommen werden, auch wenn ansonsten Stillstand herrscht - wie jetzt häufig in Folge der Corona-Krise. Denn es drohen schwerwiegende Hygiene-Probleme durch den Befall mit den berüchtigten Legionellen oder mit anderen Krankheitserregern. Das Problem: Wenn die Leitungen damit infiziert sind, kostet es enorm viel Zeit und Geld, sie wieder zu reinigen, bevor das entspre-chende Gebäude wieder in Betrieb gehen kann.
"Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist zunächst eine Simulation des bestimmungsgemäßen Betriebs durch Spülung möglichst aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden, durchzuführen, bis eine konstante Temperatur erreicht ist", erläutern die Hygiene-Fachleute Martin Fehrer, Florian Palmberger und Koray Sarikaya vom Gesundheitsamt Landshut mit Verweis auf eindeutige Vorgaben des LGL: "Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind dabei getrennt zu spülen - zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser."
Spülprogramme billiger als Sanierungen
Die gesetzlichen Vorschriften erlauben zwar eine Betriebsunterbrechung, aber keine Beeinträchtigung der Hygiene-Standards von Trinkwasser-Installationen. "Probleme in punkto Wasser-Hygiene können durch die beschriebenen regelmäßigen Probebetriebe vermieden werden", betonen die Fachleute. Ein solch umsichtiges Verhalten rechnet sich in jedem Fall, wissen die Fachleute aus langjähriger Erfahrung: Hygiene-Mängel und Befall von Trinkwasser-Leitungen führen häufig zu hohen Kosten für die Sanierung des Leitungsnetzes: "Diese Kosten sind in aller Regel weitaus höher als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen."
Sollte es dennoch erforderlich sein, Trinkwasser-Leitungen für längere Zeit zu unterbrechen, sollten die Haupt-Absperr-Einrichtungen geschlossen werden. Bei Gebäuden, in denen nur einzelne Leitungen vorübergehend brachliegen, sind die jeweiligen Einspeise-Stellen abzusperren. Für den Rest des Gebäudes ist zu prüfen, ob wegen des verringerten Wasserdurchflusses zusätzliche Spülmaßnahmen notwendig sind. Für den Fall, dass eine komplette Betriebsunterbrechung eines Gebäudes auf Monate hinaus absehbar ist, muss das zuständige Wasserversorgungs-Unternehmen informiert werden, um den Hausanschluss-Schieber zu schließen.
Beeinträchtigung der Wasserqualität vermeiden
Durch diese Maßnahme werden auch Beeinträchtigungen der Wasserqualität im Versorgungsnetz des betroffenen Wasserversorgungs-Unternehmen vermieden. Die Fachleute empfehlen eine vorherige Wartung der Trinkwasser-Erwärmer, um Schlamm und Ablagerungen zu entfernen, die in der Zeit eines Stillstands hygienische Probleme verschärfen können.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Suchbegriff "Wasserhygiene" auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: www.lgl.bayern.de.