Landgericht Landshut

Keine Einigung im Prozess gegen mutmaßlichen Schlepper


Vor dem Landgericht Landshut ist ein mutmaßlicher Schleuser angeklagt. (Symbolbild)

Vor dem Landgericht Landshut ist ein mutmaßlicher Schleuser angeklagt. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Weil er an einer Reihe von Flüchtlings-Schleusungen beteiligt gewesen sein soll, muss sich seit Donnerstag ein 23 Jahre alter Mann vor dem Landshuter Landgericht verantworten.

Zum Auftakt des Verfahrens scheiterte der Versuch der Strafkammer, den Prozess mit einer Absprache über das Strafmaß abzukürzen. Somit muss nun mit einer mehrmonatigen Verhandlung gerechnet werden, nachdem der Angeklagte kein Geständnis abgelegt hat. Laut Anklage soll der 23-Jährige unter anderem maßgeblich an einer Schleusung beteiligt gewesen sein, bei der Anfang April des vergangenen Jahres 24 Menschen aus dem Irak und Syrien mit einem Lastwagen nach Niederbayern gebracht wurden.

Nach Angaben der Ermittler mussten sich die Flüchtlinge, darunter sieben Kinder, auf der langen Fahrt von der Türkei bis Deutschland dicht gedrängt und ungesichert auf der Ladefläche eines Sattelschleppers aufhalten. In der Nähe von Deggendorf wurde die Gruppe abgesetzt. Der Verteidiger des Mannes erklärte, dass die Vorwürfe nicht bewiesen seien. Der Richter hingegen sprach von einer erdrückenden Beweislage gegen den Angeklagten. Es stehe eine mehr als fünfjährige Gefängnisstrafe im Raum.

In der Anklage sind neben den Schleusungen auch noch illegale Geldgeschäfte aufgeführt. So soll sich der 23-Jährige als Teil eines internationalen Zahlungssystems auch um die Weiterleitung des Geldes der Menschenschlepper gekümmert haben. Dieses System soll auch für andere Zahlungen genutzt worden sein. Rund 255.000 Euro soll der Angeklagte so weitergeleitet haben.

Seit Mai sitzt der Mann, der zuvor in Schwerte in Nordrhein-Westfalen lebte, in Untersuchungshaft. Die Schlepperfahrten sollen vom Ruhrgebiet aus organisiert worden sein, gemeinsam mit Verwandten in Syrien. Für den Prozess soll nun nach der gescheiterten Einigung der Parteien eine zweistellige Zahl von weiteren Verhandlungstagen festgelegt werden.