Landkreis Landshut
Keine Lust auf Welpen - 36-Jähriger wirft Hund brutal auf Boden
30. November 2012, 9:05 Uhr aktualisiert am 30. November 2012, 9:05 Uhr
Beim Anblick von Hundewelpen schmelzen Menschen im Allgemeinen dahin. Nicht so ein 36-jähriger Landshuter: Amtsrichter Stefan Kolb sah es gestern als erwiesen an, dass der gebürtige Iraker im April diesen Jahres seinen zwei Monate alten Mischlingshund mit voller Wucht auf den Boden geworfen hat. Der Tierarzt attestierte später mehrere angeknackste Rippen sowie ein "gestörtes Allgemeinempfinden".
Dem mutigen Einschreiten zweier Frauen ist es zu verdanken, dass der Hund Hilfe bekam und heute ein liebevolles Zuhause bei einem Polizisten hat. Der 36-Jährige wurde wegen Misshandlung eines Wirbeltieres von Richter Kolb zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Da es die erste Freiheitsstrafe des Mannes ist, wurde sie allerdings noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.
Der Iraker bestritt vor Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, am 23. April auf einem Parkplatz an der Alten Regensburger Straße seinen Welpen brutal auf eine Kiesfläche geworfen (die LZ berichtete) und damit in Kauf genommen zu haben, dem Tier schwere Verletzungen zuzufügen. Er habe seinen Hund auf den Arm genommen, damit dieser nicht auf die Straße laufen konnte, sagte dagegen der 36-Jährige. "Da ist er mir plötzlich irgendwie aus den Armen gefallen." Er verstehe nicht, warum ihm der Hund von der Polizei weggenommen worden sei. Er habe keine Familie, daher habe er sich einen Hund angeschafft. Er habe nichts getan, lamentierte der Angeklagte pausenlos. Die beiden Zeuginnen bezeichnete er mehrmals als Lügnerinnen.
Beide Frauen hatten übereinstimmend einen völlig anderen Sachverhalt zu dem Vorfall im April geschildert. Es sei ausgeschlossen, dass der Hund dem Angeklagten aus den Armen gerutscht sei, sagte eine 46-jährige Bürokauffrau, die zufällig mit dem Rad vorbeikam. Die zweite Zeugin wartete auf dem Parkplatz auf ihren Mann, als sie einen Hund jaulen hörte. Sie habe dann einen Mann gesehen, der einen kleinen Hund auf den Arm genommen habe, sagte die 47-jährige Hausfrau.
Als der Welpe nicht aufgehört habe zu jaulen, habe der Mann ihn auf eine Kiesfläche geworfen. Beide Frauen sprachen von einer "bewussten Wurfbewegung nach unten" und demonstrierten dies Richter Kolb jeweils mit der Jacke der Staatsanwältin. "Das war für mich eindeutig, dass dem Tier Unrecht angetan wurde. Sonst wäre ich da alleine als Frau nicht hingegangen", so die 47-Jährige.
Sie hätten zunächst mit den Männern gesprochen - der Chef des Angeklagten sei zwischenzeitlich dazu gestoßen - doch als diese unwirsch reagierten, hätten sie die Polizei gerufen. Der Welpe sei apathisch gewesen und habe am ganzen Leib gezittert, sagte einer der eintreffenden Beamten gestern. Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft hätten er und sein Kollege den Hund dann mitgenommen: "Es war klar, dass der untersucht werden muss."
Richter Kolb sah den Sachverhalt durch die Zeugen bestätigt und folgte dem Antrag der Staatsanwältin, den mehrfach vorbestraften 36-Jährigen, der bisher lediglich Geldstrafen erhalten hat, mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu ahnden. Außerdem muss der derzeit arbeitslose Mann 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Es gebe keinen Grund, warum die Damen hätten lügen sollen, sagte Kolb zu dem Angeklagten. "Der Hund hat zuvor einfach was gemacht, was Ihnen nicht gepasst hat, und als er nicht zum Jaulen aufgehört hat, haben Sie ihn einfach weggeworfen, weil Sie keine Lust mehr auf ihn hatten."
Zudem sei er davon überzeugt, dass der Angeklagte nach dem Vorfall nichts getan hätte, um dem verletzten Hund zu helfen.
Der Forderung der Staatsanwältin, dem 36-Jährigen ein fünfjähriges Verbot der Tierhaltung aufzuerlegen, kam Kolb nicht nach. Er könne nicht ausschließen, dass es sich um eine Kurzschlussreaktion gehandelt habe. Kolbs Nachsicht bringt dem Mann allerdings nichts, da bereits das Ordnungsamt der Stadt ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen hat.