Landshut
Orkantief "Sabine" wirbelt auch Beerdigungen durcheinander
11. Februar 2020, 15:57 Uhr aktualisiert am 11. Februar 2020, 18:06 Uhr
Geschlossene Schulen, ausgefallene Züge, entwurzelte Bäume: Das Orkantief "Sabine" hat auch in Ostbayern Spuren hinterlassen. In Landshut hat der Sturm sogar dazu geführt, dass mehrere Beerdigungen abgesagt wurden.
Wie Johannes Viertlböck, Pressesprecher der Stadt Landshut, mitteilt, wurden im ganzen Stadtgebiet zahlreiche Bäume umgeknickt oder entwurzelt. Dabei machte "Sabine" auch vor den städtischen Friedhöfen nicht Halt. Der Hauptfriedhof, der Nordfriedhof sowie die Friedhöfe in Achdorf und Auloh mussten deswegen aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Das wiederum hatte zur Folge, dass mehrere Bestattungen abgesagt wurden. Laut Viertlböck waren am Montag und Dienstag insgesamt drei Bestattungen betroffen. Auch drei Beerdigungen am Hauptfriedhof, die für den Mittwoch geplant waren, werden zunächst nicht stattfinden.
96 Stunden Frist
Die Friedhofsverwaltung hat laut Viertlböck frühzeitig reagiert und die Sperrung bereits am Sonntagabend angekündigt. Die betroffenen Angehörigen wurden dann am Montagmorgen von den jeweiligen Bestattungsunternehmen informiert. Doch was passiert eigentlich, wenn Beerdigungen spontan verschoben werden müssen? Was geschieht etwa in der Zwischenzeit mit den Verstorbenen? Und dürfen den Angehörigen dadurch entstandene Mehrkosten in Rechnung gestellt werden?
Auf diese Fragen weiß Matthias Liebler vom Bestatterverband Bayern e.V. Rat. Demnach schreibt § 19 der Bestattungsverordnung Bayern (BestV) vor, dass Verstorbene innerhalb von 96 Stunden nach Feststellung des Todes bestattet werden müssen. Eine Ausnahme stellen Urnenbeisetzungen dar, für die es keine Bestattungsfrist gibt. Zudem können Städte und Gemeinden Ausnahmen von dieser Bestattungsfrist zulassen. In München etwa, wo laut Liebler ebenfalls mehrere Begräbnisse wegen "Sabine" abgesagt werden mussten, habe die Stadt automatisch eine Bestattungsfristhinausschiebung erteilt. "Wir gehen davon aus, dass auch andere Gemeinden die Verlängerung der Bestattungsfrist unkompliziert geregelt haben", so Liebler. In München seien die Beerdigungen auf die nächsten freien Termine, insbesondere auf Samstag, verschoben worden. "Alle Angehörigen zeigten dafür Verständnis."
"Ein Sturm ist höhere Gewalt"
In solchen Fällen werden die Verstorbenen bis zum neuen Termin in der örtlichen Leichenhalle oder in den Räumlichkeiten des Bestatters selbst untergebracht. Dadurch können für Angehörige in der Tat höhere Kosten anfallen - etwa für die erneute Anreise oder Todesanzeigen. "Ein Sturm ist als höhere Gewalt einzustufen", betont Liebler. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen die kommunalen Kosten den Angehörigen nicht in Rechnung gestellt werden. So hält es auch die Stadt Landshut. Hier waren drei Urnen- und drei Sargbestattungen von "Sabine" betroffen. "Sofern eine Sargbestattung verschoben werden muss, verbleibt der Sarg länger in der Kühlung. Es fallen in diesem begründeten Einzelfall keine zusätzlichen Gebühren an", teilt Johannes Viertlböck mit.
Generell seien die Sicherheitsmaßnahmen und damit verbundene Sperrungen bei den Landshutern auf viel Verständnis gestoßen. Vereinzelt gab es aber auch Beschwerden. "Die Maßnahme ist jedoch im Interesse der Friedhofsbesucher dringend geboten. Auch das Aufarbeiten von Baumschäden ist an sich noch eine gefährliche Tätigkeit, die sich ohne Publikum am Friedhof deutlich sicherer gestalten lässt", so Viertlböck.
In Landshut wurde vor allem der Hauptfriedhof in Mitleidenschaft gezogen. Unter anderem wurde die Friedhofsmauer an mehreren Stellen beschädigt, teilweise wurden auch Grabsteine durch umfallende Bäume umgeworfen. Problematisch sind auch mehrere hohe Bäume, die seit dem Sturm gefährlich schief stehen und deswegen entfernt werden müssen. Der Hauptfriedhof wird deswegen nach derzeitigem Stand auch am Mittwoch geschlossen bleiben müssen. Der Nordfriedhof sowie Achdorf und Auloh sollen dagegen sukzessive wieder freigegeben werden.