Landratsamt Landshut

Verlängerte Umtauschfrist für alte Führerscheine endet am 19. Juli


Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet alle Betroffene der Geburtsjahrgänge 1959-1964 mit einem alten Führerschein, den Umtausch zeitnah zu beantragen. (Symbolbild)

Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet alle Betroffene der Geburtsjahrgänge 1959-1964 mit einem alten Führerschein, den Umtausch zeitnah zu beantragen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Bis 19. Januar kommenden Jahres müssen alle alten Führerscheine, die berühmten "Lappen" (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1959-1964 umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet deshalb alle Betroffenen, sehr zeitnah den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente ausgestellt werden können.

Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt oder erst ab 1965 geboren ist, muss den Umtausch noch nicht durchführen. Die verlängerte Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953-1958 endet am 19. Juli 2022. Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1952 und früher müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgetauscht werden.

Die Anträge zum Umtausch und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-landshut.de (Unterpunkt: Führerscheinstelle). Mit dem unterschriebenen Antrag muss ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden.

Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei ihrer ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift anfordern, um Kosten zu sparen. Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871/408-2156 oder -2153 wenden.