Amtsgericht Landshut

Flirtanbahnung von Landshuter geht ordentlich in die Hose

Der gut gemeinte Kuppeleiversuch eines Onkels zwischen seiner Nichte und dem Kollegen eines Bekannten führt zu einer Anklage wegen sexueller Nötigung. Der angeklagte Security23-Jährige wurde vor Gericht freigesprochen.


Dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren, konnte durch die Beweisaufnahme nicht widerlegt werden.

Dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren, konnte durch die Beweisaufnahme nicht widerlegt werden.

Amor spielen wollte ein 40-jähriger Landshuter während eines Besuchs des City Centers bei seiner Nichte und dem Kollegen eines Bekannten. Der Versuch ging jedoch nicht ins Herz, sondern ordentlich in die Hose: Folgt man der Beweisaufnahme am Mittwoch vor dem Amtsgericht, so fühlte sich die 17-Jährige nach dem Kuppeleiversuch maximal erniedrigt. Und der junge Mann, an dem sie Gefallen gefunden hatte, sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Mindestfreiheitsstrafe: ein Jahr.

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